Voraussetzung für die Lockerung soll die Einhaltung besonderer Anforderung des Infektionsschutzes sein. Religiöse Zusammenkünfte von Christen, Juden und Muslimen waren in fast allen Bundesländern wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Visus verboten worden.
Gottesdienste unter gemeinsam ausgearbeiteten Maßregeln
Bundeskanzlerin Merkel (CDU) dankte den Kirchen und Religionsgemeinschaften. Sie hätten ein "hervorragendes Konzept vorgelegt". Es werde unter den gemeinsam ausgearbeiteten Maßregeln wieder Gottesdienste geben können, sagte die Kanzlerin. Dabei verwies sie darauf, dass die Verantwortung bei den Ländern liege. Der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach von einem "wichtigen Beitrag".
Die Kirchen, jüdische und muslimische Verbände hatten hierzu umfangreiche Konzepte vorgelegt. In den vergangenen Tagen wurden detaillierte Vereinbarungen zwischen den Religionsgemeinschaften und den dafür zuständigen Landesregierungen getroffen. In mehreren Bundesländern sind Gottesdienste bereits an diesem Wochenende möglich.
Beschränkte Teilnehmerzahl und Desinfektionsmaßnahmen
Um Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden, ist unter anderem die Teilnehmerzahl beschränkt. Ferner soll auf allgemeinen Gesang verzichtet werden; zudem sind weitreichende Desinfektionsmaßnahmen einzuhalten.
Die katholische Kirche begrüßte den Beschluss als "positives Signal für die Gläubigen, dass Infektionsschutz und Religionsfreiheit miteinander in Einklang gebracht werden können". "Wir haben hierzu bereits in allen Ländern sehr konstruktive Gespräche mit den Landesregierungen geführt, die auch schon zu einem guten Teil zu konkreten Lösungen geführt haben", sagte der Vertreter der Bischofskonferenz in Berlin, Prälat Karl Jüsten, auf Anfrage. "Für uns steht dabei der Schutz der Menschen vor den Gefahren einer Infektion im Vordergrund." Der Zentralrat der Juden bezeichnete die Zulassung ebenfalls als sehr erfreulich.
"Gute Nachricht für alle Gläubigen"
Der Beauftragte Unions-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Hermann Gröhe (CDU), sprach von einer "guten Nachricht für alle Gläubigen". Der Glaube gebe gerade in diesen schwierigen Zeiten vielen Menschen Hoffnung und Kraft.
Der religionspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, Konstantin von Notz, betonte, dass die Religionsgemeinschaften mit ihrem Verzicht auf die Religionsausübung in Gemeinschaft "große Verantwortung" bewiesen hätte. "Das verfassungsrechtlich hohe Gut der Religionsfreiheit, darauf hat auch das Bundesverfassungsgericht gerade nochmal hingewiesen, muss aber auch in Zeiten von Corona zwingend beachtet werden", so von Notz. Um die Risiken gering zu halten, müssten die Vorsichtsmaßnahmen nun strikt befolgt werden.