Darauf haben sich die Koalitionspartner aus CDU, Grünen und FDP geeinigt, wie sie am Mittwoch in Kiel mitteilten. Die entsprechende Regelung solle am Samstag von der Landesregierung beschlossen werden.
Zuvor hatten die Religionsgemeinschaften des Landes entsprechende Hygienekonzepte vorgelegt. Eine Aufhebung der in der Corona-Krise beschlossenen Gottesdienstverbote soll am Donnerstag auch Thema bei Gesprächen der Länder mit der Bundesregierung sein.
Ausnahmen vom Besuchsverbot
Daneben will Schleswig-Holstein den Angaben nach zum 4. Mai weitere Maßnahmen lockern. Unter anderem werde es Ausnahmen vom Betretungsverbot in Pflegeeinrichtungen geben. So sei der Besuch jeweils einer Person für maximal 2 Stunden unter Auflagen wieder möglich.
Weiter dürften Museen und Ausstellungen wieder öffnen. Die Besucherzahl sei auf eine Person pro 15 Quadratmeter begehbarer Ausstellungsfläche begrenzt.