Wegen seiner Religionszugehörigkeit sei das Leben des Mannes in Pakistan gefährdet und ihm drohten Misshandlungen, erklärten die Straßburger Richter. Die Schweiz kann eine weitere Verhandlung vor der Großen Kammer beantragen, ist aber gehalten, den Mann bis zu einer endgültigen Klärung nicht auszuweisen.
Der Kläger hatte 2015 in der Schweiz Asyl beantragt und als Grund eine Nachbarschaftsfehde angegeben. Im Folgenden fand er Anschluss an die Heilsarmee und ließ sich 2016 in einer Mennonitenkirche taufen. Sein Asylgesuch wurde 2018 abgelehnt; auch ein Widerspruch beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen scheiterte.
Berichte über schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen
Sowohl die Schweizer Justiz wie auch der EGMR bewerteten den Religionsübertritt des Pakistaners als glaubwürdig. Die Straßburger Richter kritisierten jedoch, das Bundesverwaltungsgericht habe die Situation christlicher Konvertiten in Pakistan nicht angemessen in Rechnung gezogen. Es gebe internationale Berichte über schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen gegenüber solchen Personen.
Gewalt, Einschüchterung und Diskriminierung könnten dabei den Grad von Verfolgung annehmen. Auch seien Konvertiten in vergangenen Jahren wegen Blasphemie strafrechtlich verfolgt worden; darauf stehen in Pakistan die Todesstrafe oder bis zu 25 Jahre Haft.