Staatsreligion in Pakistan ist der Islam, 96 Prozent der Einwohner sind Muslime. Das Christentum ist nach dem Hinduismus die zweitgrößte Minderheitsreligion im Land. Gleichzeitig sind die Christen dort besonders bedroht. Wegen Blasphemie verhängen die Gerichte immer wieder Todesstrafen. Dabei genügen schon des Trinken aus einem Brunnen oder eine unliebsame Kurznachricht als Grund. (DR, 01.01.2021)
Die Verfassung der Islamischen Republik Pakistan garantiert im Rahmen einer islamischen Ordnung jedem Bürger das Recht, seine Religion zu bekennen, zu praktizieren und zu propagieren. Jeder Religionsgemeinschaft ist es gestattet, religiöse Einrichtungen zu unterhalten. Tabu war gleichwohl schon immer die Missionierung von Muslimen. In diesem Rahmen haben sich die Christen und die christlichen Kirchen lange Zeit relativ frei bewegen können, auch wenn die Christen in Pakistan nie als gleichwertige Staatsbürger behandelt wurden.
Das größte Problem der Christen in Pakistan ist allerdings das sogenannte Blasphemiegesetz. Waren in der Zeit von 1929 bis 1982 in Pakistan nur neun Blasphemiefälle vor Gericht verhandelt worden, sind es seither mehr als tausend Fälle. Die Christen waren bezogen auf ihren Bevölkerungsanteil von 2,3 Prozent mit 180 Fällen überproportional betroffen.
Das Perfide am Blasphemiegesetz ist, dass in zahlreichen Fällen, in denen diese Vorschriften angewandt worden sind, überhaupt keine entsprechenden konkreten Handlungen gegeben waren. Es ist das allgemeine, von islamischen Fundamentalisten bestimmte Klima, das die leichtfertige und willkürliche Anwendung des Blasphemiegesetzes so leicht macht. Mindestens genauso perfide ist aber, dass das Blasphemiegesetz auch auf all jene in Pakistan angewandt werden kann, die seine Abänderung oder gar Aufhebung fordern.
Gerade deshalb fordert missio die Regierenden und Politiker in Deutschland auf, bei ihren Gesprächen mit Regierungsvertretern und Politikern aus Pakistan und in Pakistan die Abschaffung oder doch zumindest die Entschärfung der menschenverachtenden Blasphemiegesetze zu fordern. (kna)