Im Bereich der katholischen Kirche können damit künftig befristete Arbeitsverhältnisse ohne besondere sachliche Begründung nur noch für die Dauer von maximal 14 Monaten abgeschlossen werden. Sind sie für kürzere Zeit abgeschlossen, ist eine einmalige Verlängerung möglich. Dabei darf die Gesamtdauer jedoch 14 Monate nicht überschreiten.
Das geht aus einem Urteil vom 26. November hervor, das am Freitag in der Dezember-Ausgabe der Informationen der Mitarbeiterseite der Zentral-KODA ("Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts") veröffentlicht wurde. Zuerst hatte das Portal katholisch.de darüber berichtet.
Urteil muss noch in Kraft gesetzt werden
Das Urteil muss nun noch von den jeweiligen Ortsbischöfen in Kraft gesetzt werden. Dann kann die Regelung voraussichtlich im Frühjahr 2022 in Kraft treten. Im kirchlichen Arbeitsrecht verhandeln Vertreter von Arbeitgebern (hier "Dienstgeber") und Arbeitnehmern ("Dienstnehmer") in der jeweiligen KODA über die Arbeitsvertragsbedingungen für kirchliche Mitarbeiter.
Die generelle Abschaffung von sachgrundlosen Befristungen im kirchlichen Arbeitsrecht sei schon lange das Ziel der Dienstnehmervertreter, sagte das Mitglied von deren Sprechergruppe, Olaf Wittemann, katholisch.de. Er begrüßte die Folgen der Gerichtsentscheidung als "sehr gute Lösung für die Mitarbeitenden, die jetzt wesentlich bessere Bedingungen als im staatlichen Recht" hätten.
Denn im staatlichen Bereich sei die Einschränkung bisher nicht gelungen, obwohl sie im letzten Koalitionsvertrag als Ziel genannt worden war.