Der Synagogen-Attentäter von Halle, Stephan B., ist am Dienstag vom Landgericht Stendal wegen Geiselnahme zu einer weiteren Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Außerdem muss er zwei Justizbeamten 8.000 und 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Einem der Beamten steht zudem ein Verdienstausfall von rund 2.300 Euro zu. Nach einem Ausbruchsversuch aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg in Sachsen-Anhalt im Dezember 2022 stand Stephan B. seit Ende Januar erneut vor Gericht. (AZ: 501 KLs - 113 Js 16/22 - 8/23)
Voll schuldfähig
Zur Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende Richterin Simone Henze-von Staden, B. sei trotz einer festgestellten psychischen Störung voll schuldfähig. Die beiden Vollzugsbeamten, die er für seinen Fluchtversuch als Geiseln genommen hatte, seien psychisch durch die Ereignisse schwer belastet.
Am 12. Dezember 2022 hatte Stephan B. die beiden JVA-Mitarbeiter mit einem selbst gebastelten Schussapparat genötigt, ihm mehrere Türen für eine Flucht aus dem Gefängnis zu öffnen. Der Ausbruchsversuch scheiterte allerdings an der Kfz-Schleuse.
Bereits wegen Mordes verurteilt
B. verbüßt nach einem antisemitisch motivierten Anschlag auf die Synagoge in Halle bereits eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Am 9. Oktober 2019 hatte er bei seinem Anschlag auf die Hallenser Synagoge eine 40-jährige Frau und einen 20 Jahre alten Mann getötet.
Sein Versuch, in das jüdische Gotteshaus einzudringen, scheiterte an der Tür. Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte ihn im Dezember 2020 wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in mehr als 55 Fällen.
Antisemitisch motivierter Anschlag
Die Staatsanwaltschaft fordert neun Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Der Prozess findet aus Sicherheitsgründen in Magdeburg statt.
B. hatte 2019 in Halle bei einem antisemitisch motivierten Anschlag auf das jüdische Gotteshaus zwei Passanten getötet. Er verbüßt deshalb schon eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.