Auch wenn sich die Innenminister für eine Abschiebung von IS-Gefährdern nach Afghanistan oder Syrien ausgesprochen hätten, werde sich die Politik daran auch künftig die Zähne ausbeißen, sagte Thym der "Augsburger Allgemeinen" am Samstag. "Bei der Frage, ob jemand abgeschoben werden darf, kommt es nicht darauf an, was derjenige in Deutschland gemacht hat, sondern wie er im Herkunftsland behandelt würde", sagte Thym.
"Menschen, die von den Taliban verfolgt werden, Richter, die sich für Menschenrechte einsetzen, Frauen, die drangsaliert werden, können unter keinen Umständen abgeschoben werden", so der Völkerrechtler. "Für Menschen, die etwa von den Taliban oder vom Assad-Regime in Syrien verfolgt würden, gilt ein absolutes Abschiebungsverbot".
Größere Erfolgsaussichten habe die Politik bei Einschränkungen des sogenannten subsidiären Schutzes, der Ausländern ein befristetes Aufenthaltsrecht gewährt, wenn ihnen auch ohne politische Verfolgung Schaden in ihren Heimatländern droht. "Hier ist die Rechtsprechung aktuell aus meiner Sicht zu großzügig", sagte Thym. Man müsse den subsidiären Schutz gar nicht abschaffen, denn es gebe Spielraum, betonte der Experte.