Die oppositionelle konservative Partei TOP 09 scheiterte im Haushaltsausschuss mit ihrem Antrag auf Niederschlagung des Gesetzentwurfs. Es gab dafür keinerlei Unterstützung. Die abschließende Debatte und entscheidende Lesung des Gesetzentwurfs, der seit Dezember 2017 auf Antrag der Kommunisten (KSCM) die erste Parlamentskammer beschäftigt, sind für die am 22. Januar beginnende Sitzungsperiode vorgesehen. Es wird erwartet, dass die Regierungsparteien und die Kommunisten den Entwurf durchbringen.
Der Haushaltsausschuss stimmte allerdings einer Verschiebung des Inkrafttretens zum 1. Januar 2020 zu. Damit sollen die Kirchen Möglichkeit erhalten, sich mit einer Beschwerde an das Verfassungsgericht zu wenden, bevor die Besteuerung wirksam wird.
Veto des Senats möglich
Vertreter der betroffenen Kirchen und Religionsgemeinschaften hatten angekündigt, das Verfassungsgericht anzurufen, sollte das Gesetz durchkommen. Über den Entwurf müssten noch die zweite Parlamentskammer, der Senat sowie Staatspräsident Milos Zeman befinden. Zeman hat sich wiederholt für das Gesetz stark gemacht. Ein mögliches Veto des Senats könnte das Abgeordnetenhaus mit einfacher Mehrheit kippen.
Im Kern geht es um die Entschädigung der Kirchen und Religionsgemeinschaften für jenen Teil ihres Eigentums, das die Kommunisten in der damaligen Tschechoslowakei einst verstaatlichten und das heute nicht mehr zurückgegeben werden kann. Der Staat soll dafür laut dem Restitutionsgesetz über einen Zeitraum von 30 Jahren umgerechnet 2,3 Milliarden Euro zahlen.
Entschädigungszahlungen sollen besteuert werden
Der neue Gesetzentwurf sieht nun vor, dass diese Entschädigungszahlungen, entsprechend anderen Einkünften, mit 19 Prozent besteuert werden sollen. Damit würden pro Jahr 23,4 Millionen Euro in die Staatskasse zurückfließen.
Die Kommunisten knüpfen an die Verabschiedung des Gesetzentwurfs ihre weitere stille Unterstützung für die Minderheitsregierung aus der liberalen Protestbewegung ANO von Ministerpräsident Andrej Babis und den Sozialdemokraten (CSSD).