Wie das vatikanische Presseamt am Freitag mitteilte, legt der Bericht dar, was Kircheninstitutionen über die Vorwürfe wussten und wie die Entscheidung zur Sanktionierung ablief.
McCarrick war von 2001 bis 2006 Erzbischof von Washington. Er wird beschuldigt, zwischen 1970 und 1990 Priesteramtskandidaten und junge Geistliche sexuell ausgebeutet, seine Machtstellung missbraucht und sich in mindestens zwei Fällen an Minderjährigen vergangen zu haben.
Erster Ex-Kardinal des 21. Jahrhunderts
Papst Franziskus entließ ihn im Juli 2018 aus dem Kardinalskollegium und im Februar 2019 aus dem Klerikerstand. Im Herbst 2018 ordnete Franziskus eine Untersuchung des Falls durch das Staatssekretariat an. Der Bericht umfasst laut der Pressemitteilung das Leben McCarricks bis 2017.
Die strafrechtlichen Normen bei Missbrauch wurden seit 2001 in mehreren Schritten verschärft. Derzeit liegt die Altersgrenze für sexuellen Missbrauch von Minderjährigen bei 18 Jahren; früher galt ein Opfer unter 16 Jahren als minderjährig. Die Verjährung greift nicht mehr 5, sondern 20 Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers. In besonders schweren Fällen kann sie aufgehoben werden.
Verfahren der Entlassung
Es gibt unterschiedliche Verfahren, die zur Entlassung aus dem Klerikerstand führen. In jedem Fall müssen Ortsbischöfe oder Ordensobere die Fälle nach einer Vorprüfung rasch an die römische Glaubensbehörde melden. Diese entscheidet, ob der kirchliche Prozess am Ort oder im Vatikan stattfindet. Nach einem Prozess am örtlichen Gericht ist die Glaubenskongregation einzige Berufungsinstanz.
Daneben gibt es ein Verfahren auf dem Verwaltungsweg, hier entscheidet die Kleruskongregation. Auch dann steht dem Beschuldigten eine Berufung offen. Einen Sonderweg kann der Papst verfügen: Wenn ein ordentliches Verfahren wegen des hohen Alters des Beschuldigten nicht mehr in Frage kommt, kann das Kirchenoberhaupt ihm ein zurückgezogenes Leben in Gebet und Buße auferlegen.