Wie geht es nach Woelkis Gerichtserfolg weiter?

Noch ein "langer Weg"

Das Landgericht Köln hat Kölns Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki an diesem Mittwoch in dem von ihm angestrengten Verfahren gegen die BILD-Zeitung Recht gegeben. DOMRADIO.DE-Chefredakteur Ingo Brüggenjürgen ordnet das Urteil ein.

Ein Akte liegt vor Prozessbeginn im Landgericht im März 2023 auf einem Tisch / © Marius Becker (dpa)
Ein Akte liegt vor Prozessbeginn im Landgericht im März 2023 auf einem Tisch / © Marius Becker ( dpa )

DOMRADIO.DE: Kann man sagen, dass Kardinal Woelki diesen Prozess eindeutig gewonnen hat?

Ingo Brüggenjürgen / © Harald Oppitz (KNA)
Ingo Brüggenjürgen / © Harald Oppitz ( KNA )

Ingo Brüggenjürgen (DOMRADIO.DE-Chefredakteur): Wenn man dieses Sprachbild liebt, und Kardinal Woelki ist ja bekanntermaßen ein Fußball-Fan, dann hat der Kardinal diesen Prozess klar gewonnen. Der Bild-Zeitung werden die Äußerungen, die das Persönlichkeitsrecht des Kölner Erzbischofs verletzt haben, verboten. BILD darf also zukünftig nicht behaupten, der Kardinal habe bei der Beförderung des betreffenden Priesters die betreffende Personalakte gekannt. Da geht es u. a. um eine deutliche Warnung der Polizei. Das Gericht glaubt dem Kardinal seine Äußerung, er habe die belastenden Vorwürfe bei der Beförderung des Priesters zum stellvertretenden Stadtdechanten nicht gekannt.

DOMRADIO.DE: Wie begründet denn das Landgericht Köln seine Entscheidung?

Brüggenjürgen: Das ist relativ einfach: Der Springer-Verlag der BILD hatte Zeugen benannt. Diese wurden vom Gericht gehört. Diese Zeugen – die langjährige Sekretärin und Vertraute von Kardinal Meisner und der damalige Interventionsbeauftrage haben zwar beide deutlich gemacht, dass sie den Kardinal über die belastenden Vorwürfe gegenüber dem Priester informiert haben.

Die Zeugenaussagen waren durchaus im gesamten Kontext der Sache belastend. Aber eben in der konkreten Sache konnten sie keinen Beweis erbringen, dass der Kardinal z. B. wirklich die Personalakte kannte. Auch eben nicht, dass der Kardinal die Akte, die man extra für ihn angefertigt hatte, auch wirklich gelesen hat. Es konnte also im strengen Sinne dem Gericht kein Beweis vorgelegt werden, was der Kardinal vor der Beförderung des Priesters wirklich wusste.

Also – wenn es keinen Beweis gibt – darf man auch nicht behaupten, der Kardinal habe doch alles gewusst. Kardinal Woelki hat ja vor Gericht, da war ich selber dabei, mehrmals gesagt, er könne sich wirklich nicht daran erinnern. Er habe sich bei der Beförderung nur auf seine Fachleute verlassen und die polizeiliche Warnung nicht gekannt. 

DOMRADIO.DE: Was bedeutet diese Entscheidung jetzt für die BILD, für das Erzbistum Köln und für den Kardinal selber?

Brüggenjürgen: Zunächst darf BILD diese nicht begründeten Vorwürfe nicht wiederholen, weil sie ganz klar das Persönlichkeitsrecht von Kardinal Woelki verletzten. Aber das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Springer-Verlag hat Rechtsmittel dagegen eingelegt. Es geht also weiter, vermutlich in die nächste Runde. Das Erzbistum Köln und der Erzbischof gehen in dieser Sache erstmal klar als Sieger vom Platz.

Ob das aktuelle Urteil des Gerichts und die ganzen juristischen Verfahren aber insgesamt als erfolgreich bezeichnet werden können, steht auf einem anderen Blatt. Außerdem stehen leider noch weitere offene Verfahren im Raum und es gibt ja bereits neue Vorwürfe in der Öffentlichkeit, die sich gegen den Kardinal und eben genau seinen Eid vor Gericht in diesem Verfahren richten. Es stellt sich auch da schon wieder die Frage: Was wusste der Kardinal wann? Was ist gegebenenfalls nur über seinen Schreibtisch gegangen, ohne dass er wirklich damit "befasst" war...

Ich fürchte, das heutige Urteil hilft da nur bedingt weiter. Es ist zu befürchten, dass es nur ein Etappenerfolg ist und allen Beteiligten noch ein langer schmerzlicher Weg bevorsteht, bei dem es am Ende garantiert mehr Verlierer als Sieger gibt. 

Quelle:
DR