Wirtschaftslobbyisten versuchten, das Gesetz "bis zur Wirkungslosigkeit auszuhöhlen", kritisierte der Referent für Wirtschaft und Menschenrechte beim Hilfswerk Misereor, Armin Paasch, in der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstag). Und weiter: "Ohne Haftung und Sanktionen würde ein Lieferkettengesetz Menschenrechtsverletzungen weder vorbeugen noch den Geschädigten den Zugang zu deutschen Zivilgerichten erleichtern."
Aufweichen der Kriterien
Der Zeitung liegen Eingaben der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft und des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandel vor. Sie verlangen Korrekturen an dem Gesetzesvorhaben. Demnach sollen die Verpflichtungen nicht ab 500 Mitarbeitern, sondern erst ab 5.000 in Deutschland oder 10.000 weltweit greifen. Auch sollen Unternehmen nur für die Bedingungen auf der ersten Zulieferstufe in die Verantwortung genommen werden können, weil sie zu den weiteren Stufen "schwer Zugang" hätten, heißt es.
Menschrechte aus der Prüfliste nehmen
Außerdem soll der Gesetzgeber auf eine zivilrechtliche Haftung verzichten - ansonsten könnten Firmen sich gezwungen sehen, ihre "Lieferketten zu verkürzen und sich aus Regionen mit problematischer Menschenrechtslage zurückzuziehen", zitiert die Zeitung. Darüber hinaus wollen die Verbände, dass die Prüfpflichten auf Menschenrechte beschränkt werden, nicht aber für Umwelt- oder Arbeitsstandards. Auch fordern sie eine Liste unbedenklicher Staaten, darunter jene mit EU-Freihandelsabkommen.
Gesetzentwurf verzögert sich
Arbeits- und Entwicklungsministerium wollten ursprünglich noch im August Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz ins Kabinett bringen. Danach soll ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden. Nun verzögern sich die Eckpunkte mindestens bis September.