Das Gremium genehmigte laut Erzdiözese nur einen Zuschuss für das kommende Jahr aus dem erzbischöflichen Fonds, aus dem die Hochschule schon in den ersten drei Jahren finanziert wurde. Zudem stellte das Kontrollgremium mit Blick auf die Theologie-Hochschule mehrere Forderungen auf.
Wirtschaftsplan in Höhe von rund 940 Millionen Euro
Der Rat beschloss den Angaben zufolge den Wirtschaftsplan 2023 für das Erzbistum in Höhe von rund 940 Millionen Euro. Aus der Genehmigung könne nicht eine Zustimmung zur weiteren Finanzierung der Kölner Theologie-Hochschule KHKT aus Kirchensteuermitteln geschlossen werden, hieß es. Das Gremium habe die Trägerstiftung erneut aufgefordert, eine "belastbare mittelfristige Finanzplanung" samt angemessenem Businessplan vorzulegen, "der auch ein Schließungsszenario umfasst". Zudem verlangte der Rat "die Vorlage eines aktuellen Votums der pastoralen Gremien, der zuständigen Fachabteilung und des Erzbischofs zur KHKT als Grundlage für die weiteren Beratungen".
Auf Initiative Woelkis hatte das Erzbistum die Hochschule 2020 vom Orden der Steyler Missionare in Sankt Augustin übernommen und baut sie in Köln neu auf. Beobachter sehen darin ein konservatives Gegenüber zur Katholisch-Theologischen Fakultät an der Universität Bonn, wo die angehenden Kölner Priester traditionell studieren. Kritiker, darunter die Vertretung der katholischen Laien, halten den jährlichen Millionenaufwand für überflüssig, weil das Angebot an katholischer Theologie ausreiche. Derzeit bekommt die Hochschule aus dem Woelki zur Verfügung stehenden Fonds rund 3 Millionen Euro. Der Topf reicht noch für das kommende Jahr.
Strukturelles Haushaltsdefizit im Jahr 2030 erwartet
Der Wirtschaftsrat verwies darauf, dass das Erzbistum ein strukturelles Haushaltsdefizit von rund 100 Millionen Euro im Jahr 2030 erwartet. Um dieses zu vermeiden, müsse ein Fahrplan vorgelegt werden. Dazu gehöre auch eine verbesserte Transparenz beim Setzen einzelner Schwerpunkte. Zuletzt hatte Woelki die Bildungseinrichtung als "pastoralen Schwerpunkt" eingestuft. Nach einer Ordnung des Erzbistums hat der Finanzdirektor den Etatentwurf nach den inhaltlichen Vorgaben des Erzbischofs aufzustellen.