Als zweites Bundesland prüft Hamburg die Einführung der Bestattungsform der "Reerdigung". Ein erster Vorschlag sieht eine zeitlich begrenzte Zulassung zur Erprobung vor, wie die zuständige Umweltbehörde am Montag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte.
Nach der Erprobung brauche es dann eine weitere Gesetzesänderung, um die Bestattungsform dauerhaft zuzulassen. Ein konkreter Zeitplan stehe noch nicht fest.
Bei der "Reerdigung" wird der Leichnam in einem speziellen Behälter auf ein Pflanzengemisch gebettet und innerhalb von 40 Tagen kompostiert. Die übrig gebliebenen Knochen werden zermahlen. Das entstandene Material kann dann auf dem Friedhof beigesetzt werden. Der Anbieter wirbt damit, dass das Verfahren dieselben Vorzüge wie eine Feuerbestattung biete, aber weniger CO2 freisetze und nachhaltiger sei.
Bisher nur in einem Bundesland
"Reerdigungen" sind bislang nur in Schleswig-Holstein möglich. Die kompostierte Erde darf auch auf Friedhöfen in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern beigesetzt werden. Auf Vorschlag der Hamburger Umweltbehörde diskutieren die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen, ob der gesamte Prozess auf dem Gebiet der Hansestadt stattfinden kann.
Die Umweltbehörde begrüßt die Möglichkeit der "Reerdigung". Sie stimmte einer Erprobung des Verfahrens zu, plädierte aber für eine unabhängige wissenschaftliche Begleitung.