Artikel 1 der französischen Verfassung von 1958 legt fest: "Frankreich ist eine unteilbare, laizistische, demokratische und soziale Republik." Solche Bestimmungen finden sich auch in der chinesischen, mexikanischen und türkischen Verfassung, aber in Frankreich wird sie vergleichsweise strikt umgesetzt: Es hängen keine Kreuze in Schulen, Kopftücher in öffentlichen Gebäuden sind verboten. Es gibt keinen Religionsunterricht, keine theologischen Fakultäten, Vorsteher von Gemeinden oder auch Bischöfe werden nicht staatlich anerkannt. Öffentlich über seinen Glauben zu sprechen ist verpönt, zwischen Schülern und Lehrern ist es sogar gesetzlich untersagt. Es gibt keinen zweiten Weihnachtsfeiertag und keinen Karfreitag. (Bundeszentrale für politische Bildung)
Laizismus in Frankreich
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