KNA: Professor Kirchhof, das deutsche Religionsverfassungsrecht - früher Staatskirchenrecht - stammt aus der Verfassung der Weimarer Republik. Ist es noch zeitgemäß?
Kirchhof: Das deutsche Staatskirchenrecht hat sich in seinen Grundanliegen bewährt. Es schließt eine Staatskirche aus und trennt die Aufgaben von Staat und Kirche. Zugleich regelt es eine gute Nachbarschaft, in der der Staat die Frage nach der religiösen Wahrheit offenlässt, um ein friedliches Zusammenleben aller Religionen und Weltanschauungen zu ermöglichen. Dabei erwartet das Recht von den Kirchen, dass diese die religiösen Fragen, die Menschen bewegen, beantworten.
KNA: Wie wird sich aus Ihrer Sicht das Verhältnis von Kirche und Staat weiterentwickeln in einer Gesellschaft, die immer weniger christlich ist?
Kirchhof: Staat und Kirche haben ein ähnliches Menschenbild, das jedem Menschen eine individuelle Würde und die Fähigkeit zur Freiheit zuspricht. Der Staat gewährleistet die äußere Ordnung der Freiheit. Die Kirche gibt dem Menschen einen inneren Maßstab, ein sensibles Gewissen, wie er seine Freiheit verantwortlich wahrnehmen soll. Je mehr diese Freiheitsverantwortung wächst, desto weniger muss der Staat rechtlich regeln und erzwingen. In Zukunft werden Staat und Kirchen vermehrt zusammenwirken, um die innere Bindung zur verantwortlichen Freiheit zu stärken und zu erneuern.
KNA: Wie sollten sich die Kirchen hier verhalten? Welche Rolle sollten sie in der Gesellschaft spielen: sich mehr einmischen oder auf reine Glaubensfragen beschränken?
Kirchhof: Die Kirchen müssen ihre Botschaft immer mehr im Dialog durch die Überzeugungskraft ihrer Werte und Ziele vermitteln und dabei ihre Anliegen gegenwartsgerecht überdenken und erneuern. Sie werden in der aktuellen Tagespolitik das Denken in Grundsatzfragen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens beurteilen und in öffentlicher Debatte beeinflussen können.
KNA: Der Anteil der Muslime steigt. Da sie nicht körperschaftlich organisiert sind, sind ihre Vereinigungen nicht kompatibel mit unserem Religionsverfassungsrecht. Müssen wir dieses Recht der neuen Lage anpassen?
Kirchhof: Das Zusammenwirken von Christen und Muslimen in Deutschland wird dadurch erschwert, dass die Muslime bisher nicht den Rechtsstatus unserer religiösen Verbände haben. Daher können sie organisatorisch kein stetiger Gesprächspartner sein. Für die Zusammenarbeit insbesondere in Schulen, Krankenhäusern, bei der Bundeswehr und in sozialen Einrichtungen sollte der Staat Angebote machen, die auch dem Islam Anreize geben, dem Staat als stetiger Gesprächs- und Vertragspartner zu begegnen.
KNA: Wie sehr sollten unser Recht und auch die Gesellschaft Rücksicht nehmen auf den Islam?
Kirchhof: Jede Religion darf nach dem Prinzip der individuellen Religionsfreiheit und der Kirchenautonomie ihre eigenen Formen, Riten und Gebräuche entwickeln und leben. Voraussetzung ist, dass die Kernmaßstäbe des Grundgesetzes - Friedlichkeit, Freiheit jedes Menschen, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Achtung vor dem Gesetz - eine Selbstverständlichkeit bleiben.
Dabei muss der Staat in seinem Personal, seinen Erscheinungsformen und seinen Institutionen seine Identität wahren und braucht auch seine gewachsene Kultur nicht infrage zu stellen – einschließlich christlicher Feiertage, kultureller Symbole und Zeichen. Auf der Grundlage dieser Verschiedenheiten suchen Christentum und Islam denselben einen Gott.
KNA: Das Gebot der Ablösung der Staatsleistungen steht seit nunmehr 99 Jahren in der Verfassung, umgesetzt ist es nicht. Sollte man aus Ihrer Sicht angesichts voller Staatskassen die Ablösung jetzt in Angriff nehmen?
Kirchhof: Wenn der Staat gegenwärtig bestimmte kirchliche Amtsträger, Sakralbauten, auch caritative und diakonische Einrichtungen mitfinanziert, entspricht dieses dem Gedanken der verfassungsrechtlichen Garantie der auf besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen. Diese sind ursprünglich als Ausgleich für Säkularisierung und Enteignung gedacht, haben im Laufe der Entwicklung einen diesem entsprechenden moderneren Inhalt gewonnen. Dieses System der Staatsleistungen sollte fortgesetzt werden.
KNA: Die lagerübergreifende Mehrheit, die in der vergangenen Legislaturperiode das Gesetz zur "Ehe für alle" zustande gebracht hat, ist künftig auch bei anderen Themen möglich, etwa beim Werbeverbot für Abtreibung im Paragraf 219 StGB oder bei der Sterbehilfe. Ist Deutschland auf dem Weg in eine andere Republik?
Kirchhof: Unsere Gegenwart erwartet Stetigkeit in gewachsenen und bewährten Verfassungsprinzipien. Das gilt für die Garantie der Familie als Lebensgemeinschaft von Eltern und Kindern sowie für den Schutz des Lebens am Anfang und Ende der menschlichen Existenz.
Digitale Medien und ein anonymer Finanzmarkt gefährden das Prinzip der verantwortlichen Freiheit. Weltweites Wirtschaften, die Maschinenproduktion, die Verteilungs- und Schuldenpolitik schwächen die Verbindlichkeit des Rechts. Trotzdem bin ich zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, hier die Idee der verantwortlichen Freiheit, von Leistung und Ehrenamt, von Selbstlosigkeit und Selbstverwirklichung, von Gemeinwohl und Recht zu erneuern und als Zukunftsprinzipien zu festigen.
KNA: Sie werden jetzt 75. Wenn Sie zurückblicken auf die letzten 25 bis 50 Jahre – hat sich die Gesellschaft in eine gute Richtung entwickelt oder macht Ihnen die Entwicklung eher Sorgen?
Kirchhof: Wenn ich auf die letzten 50 Jahre zurückblicke, empfinde ich eine große Dankbarkeit, den Frieden und die rechtliche Hochkultur des Grundgesetzes in Deutschland zu erleben. Ich vertraue auf unser entwicklungsfähiges Schul- und Universitätssystem, unsere christlichen Ideale und unsere Fähigkeit, die Welt immer wieder neu beobachten, verstehen und ergründen zu wollen. Und meine Erfahrung mit den jungen Menschen von heute besagt: Das Freiheitsvertrauen in deren Wollen und Können ist berechtigt.
Das Interview führte Gottfried Bohl.