Die Sonntagspflicht (auch: Sonntagsgebot) verpflichtet jeden Katholiken, an Sonntagen oder Vorabenden die heilige Messe zu besuchen. Im Gesetzbuch der katholischen Kirche (CIC) heißt es in Canon 1248: "Der Sonntag, an dem das österliche Geheimnis gefeiert wird, ist aus apostolischer Tradition in der ganzen Kirche als der gebotene ursprüngliche Feiertag zu halten." Auch für kirchliche Feiertage wie Weihnachten, Ostern, Allerheiligen sowie weitere gilt diese Regelung.
Canon 1248 regelt auch Ausnahmen. Sie sind unter anderem dann gegeben, wenn ein Priester fehlt oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen und "die Teilnahme an einer Eucharistiefeier unmöglich ist". Dann wird "sehr empfohlen, dass die Gläubigen an einem Wortgottesdienst teilnehmen" oder dass sie sich eine entsprechende Zeit lang dem Gebet widmen. Angesichts der Corona-Pandemie haben die meisten katholischen Bistümer in Europa die Sonntagspflicht vorerst aufgehoben.
Eine vergleichbare Vorschrift wie die katholische Sonntagspflicht gibt es in den meisten protestantischen Kirchen nicht, aber auch sie betonen den Wert des sonntäglichen Gottesdienstbesuchs. (KNA, 15.3.20)