Keine einheitlichen Regeln für Gottesdienste an Weihnachten

Zwischen Religionsfreiheit und Gesundheitsschutz

Schon wieder Weihnachten mit Corona. Und die Frage, wie Gottesdienste möglich sind. Im Freien? In der Kirche mit Abstand und Maske? Mit 3G, 2G, 2G+? Mit oder ohne Gesang? Einheitliche Regeln gibt es nicht. Ein Überblick.

Autor/in:
Gottfried Bohl
Ein leeres Weihwasserbecken / © Julia Steinbrecht (KNA)
Ein leeres Weihwasserbecken / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Deutschland - ein Flickenteppich. Auch wenn der Begriff inzwischen abgedroschen klingt, so trifft er doch ziemlich genau die Regelungen rund um die Gottesdienste an Weihnachten. Einheitliche Regeln gibt es nicht. Gefragt sind vor allem die Pfarreien vor Ort.

Und im Endeffekt muss jede und jeder selbst entscheiden, ob sie oder er unter diesen Bedingungen zur Kirche geht.

Kein neuer Beschluss der Bund-Länder-Runde

Mit Rücksicht auf das Grundrecht der Religionsfreiheit scheuen die meisten Bundesländer davor zurück, den Kirchen Vorschriften zu machen. Aus medizinischer Sicht empfahl das Robert Koch-Institut (RKI) am Dienstag wegen der Omikron-Variante auch für Gottesdienste strengere Regelungen. Demnach sollten nur Menschen Zugang haben, die geimpft oder genesen und zusätzlich negativ getestet sind (2G+). Nach der Auffrischungsimpfung könne die Testpflicht entfallen. Auf Gemeindegesang solle man unbedingt verzichten. In den aktuellen Beschlüssen der Bund-Länder-Runde findet sich aber nichts zu dem Thema.

Vor kurzem hatte der Immunologe Harald Renz die kirchlichen Corona-Regeln kritisiert. "Dass in manchen Gottesdiensten nicht einmal 3G gilt, halte ich für unverantwortlich", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: "Eine gute Durchlüftung, viel Abstand, Maskenpflicht und mindestens 2G sind die wichtigsten Maßnahmen." Nur dann gehe von Gottesdiensten keine nennenswerte Ansteckungsgefahr aus.

Regelungen in der katholischen KIrche ganz unterschiedlich

Die katholische Kirche reagiere "auf die landesspezifisch und regional verschiedenen Erfordernisse angesichts der Corona-Situation", sagte der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, der Funke Mediengruppe. Es gebe Gottesdienste unter 2G- oder 3G-Regeln, zum Teil aber auch ganz ohne Impf- oder Testnachweis. Es sei der Kirche wichtig, gerade in der Corona-Zeit bei den Menschen zu sein und die Religionsausübung zu gewährleisten. In den Pfarreien gebe es inzwischen gut eingeübte Hygienekonzepte.

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV) hatte zuvor die katholischen Bistümer aufgefordert, bundesweit einheitliche Regelungen zu treffen. In der Praxis aber gibt es oft sogar in ein und derselben Gemeinde ein Nebeneinander von 2G-, 3G- und 2G+-Gottesdiensten sowie zusätzliche Angebote ganz ohne Zugangsbeschränkung (0G), dafür aber mit größeren Abständen und persönlicher Anmeldung.

Grundsätzlich sollten alle die Möglichkeit haben, an einem Weihnachtsgottesdienst in ihrer Region teilzunehmen, heißt es auch bei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Das wäre mit einer 3G-Regelung gewährleistet. Doch gerade in konservativeren Kreisen heißt es oft, die damit verbundene Testpflicht für Ungeimpfte schränke bereits die freie Religionsausübung ein.

Grundsätzlich möchte wohl niemand gerne in die Situation kommen, Besucher an der Kirchentür abzuweisen. Andererseits wollen diejenigen, die auch sonst vorsichtig sind, Abstand halten und schon drei Impfungen hinter sich haben, sich nicht ausgerechnet in der Kirche der Gefahr einer Ansteckung aussetzen.

In Bayern sieht Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) keinen Anlass, die moderaten Regeln zu verschärfen. Die Kirchen hätten bisher "in der Pandemie vorbildlich gehandelt und gute Schutz- und Hygienemaßnahmen etabliert". In der Regel wird also nicht nach Impfung oder Test gefragt, so lange die Hygieneregeln eingehalten werden. Wo es doch 2G-oder 3G-Regeln gibt, müsse sicher sein, dass es zumindest an Sonn- und Feiertagen zusätzliche Gottesdienste ohne Zugangsbeschränkung gibt, heißt es etwa im Bistum Augsburg. Dort und an anderen Stellen verzichtet man bei 2G- und 3G-Gottesdiensten auch auf Abstandsregeln und Teilnehmerbeschränkungen.

In einigen Bundesländern verschärfte Regeln

Verschärfte Corona-Verordnungen haben bisher die Landesregierungen von Sachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern erlassen. Sie schreiben 3G für Gottesdienste vor, was viele Kirchenvertreter nur zähneknirschend akzeptiert haben.

Berlin und Hessen empfehlen 3G, ohne es vorzuschreiben. Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, das Saarland sowie Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen. Bremen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt überlassen die Entscheidung ausdrücklich den Bistümern, Landeskirchen und Gemeinden. Dabei verweisen sie auf die geltenden Hygieneregeln.

Die Lage bleibt also unübersichtlich, aber vielleicht geht es auch gar nicht anders bei diesem Balanceakt zwischen Religionsfreiheit und Gesundheitsschutz. Und viele Gemeinden setzen weiter auf möglichst viele Corona-konforme Angebote wie Krippenfeiern und Gottesdienste im Freien und zusätzlich auf Übertragungen im Internet.

Darauf verweist auch der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing: "Ich bin sehr froh, dass wir wieder Gottesdienste feiern können. Hygienekonzepte, viel Engagement und gegenseitige Rücksichtnahme sorgen dafür" sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Dienstag): " Wir drängen aber natürlich niemanden. Ich sage Menschen oft: Entscheiden Sie bitte selbst. Wenn Sie ängstlich sind, Sie müssen nicht kommen. Wir bieten auch Streaminggottesdienste und viele andere Möglichkeiten an."

Information der Redaktion: Einen Überblick über die Regelungen der 27 katholischen Bistümer finden Sie hier.


Quelle:
KNA
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