"Unser Handeln für die Menschenwürde, das wir hier in der Abtei mit der Aufnahme von Geflüchteten - auch ohne Kirchenasyl - seit Jahren vollziehen, hat nun auch eine rechtliche Bestätigung erhalten", erklärte Abt Michael Reepen in einer schriftlichen Stellungnahme des Klosters am Freitagabend.
Rechtlicher Rahmen für Kirchenasyl gesetzt
Bruder Abraham sagte, ihn habe die Urteilsbegründung im ersten Moment überrascht. Es sei aber auch gut, dass noch einmal dargestellt worden sei, dass die Kirchen kein Sonderrecht bekämen oder gar den Rechtsstaat untergraben wollten.
Für ihn persönlich wichtig sei in der Zeit zwischen den beiden Gerichtsterminen der Rückhalt seiner Gemeinschaft gewesen. Wegen eines Corona-Ausbruchs im Kloster hatten weder er noch andere Mönche an der Verhandlung teilnehmen können.
Mehrere in der Bamberger Mahnwache Asyl zusammengeschlossene Gruppen begrüßten, dass sich das Bayerische Oberste Landesgericht in seiner Begründung nicht nur auf den Einzelfall bezogen habe. Es habe auch einen rechtlichen Rahmen für grundsätzliche Fragen der Strafbarkeit von Kirchenasyl und Entscheidungen aufgrund von Gewissensfreiheit formuliert.
Urteil schaffe Klarheit für Verantwortliche
Pfarrerin Mirjam Elsel sagte, das Urteil schaffe Klarheit für Verantwortliche und sei wegweisend für noch laufende andere Verfahren. Es stärke Ordensleute, Pfarrer und Pfarrerinnen sowie Gemeinden, die nach sorgfältiger Prüfung Kirchenasyl gewährten und so Menschen in höchster Not beistünden. Elsel koordiniert die Flüchtlingsarbeit im evangelischen Dekanatsbezirk Bamberg.