Keine Platzbeschränkung mehr bei Gottesdiensten in Bayern

Maskenpflicht bleibt

Die Kirchen müssen in Bayern den Zugang zu Gottesdiensten nicht mehr beschränken. Wie das bayerische Gesundheitsministerium mitteilte, entfallen ab diesem Samstag auch die Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen. 

Maskenpflicht: Gottesdienst in Zeiten von Corona / © Julia Steinbrecht (KNA)
Maskenpflicht: Gottesdienst in Zeiten von Corona / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Ein Ministeriumssprecher präzisierte am Samstag auf Nachfrage, es gebe für Gottesdienste keine Zugangs- oder Kapazitätsbeschränkungen mehr. Nur die Maskenpflicht bleibe in Kraft. Das bedeutet, dass keine Höchstteilnehmerzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße der Kirche mehr eingehalten werden muss.

Türme der Liebfrauenkirche in München / © haraldmuc (shutterstock)
Türme der Liebfrauenkirche in München / © haraldmuc ( shutterstock )

Weiterhin FFP2-Maske

Bei Gottesdiensten in Gebäuden muss aber weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden, wie ein Sprecher des Erzbistums München und Freising der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erläuterte.

"Am festen Sitz- oder Stehplatz darf die Maske abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, zuverlässig gewahrt bleibt".

 

Aufhebung von Corona-Einschränkungen im "Dreischritt"

Im "Dreischritt" sollen in Deutschland die Corona-Einschränkungen fallen: Bund und Länder haben sich am Mittwoch auf einen Fahrplan für eine schrittweise Rücknahme der Maßnahmen bis zum Frühlingsanfang geeinigt. Damit gilt ab dem 20. März ein Großteil der Regeln nicht mehr. Der Lockerungsplan beruht auf Empfehlungen des Corona-Expertenrats der Bundesregierung, umsetzen müssen ihn die Bundesländer. Die wichtigsten Beschlüsse:

Eine FFP2-Maske / © Julia Steinbrecht (KNA)
Eine FFP2-Maske / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
KNA