Ein Ministeriumssprecher präzisierte am Samstag auf Nachfrage, es gebe für Gottesdienste keine Zugangs- oder Kapazitätsbeschränkungen mehr. Nur die Maskenpflicht bleibe in Kraft. Das bedeutet, dass keine Höchstteilnehmerzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße der Kirche mehr eingehalten werden muss.
![Türme der Liebfrauenkirche in München / © haraldmuc (shutterstock) Türme der Liebfrauenkirche in München / © haraldmuc (shutterstock)](/system/files/styles/w21_dmr_theme_embed_xs_1x/private/tuerme-der-liebfrauenkirche-muenchen_0.jpg.avif?itok=BgV8-y0K)
Weiterhin FFP2-Maske
Bei Gottesdiensten in Gebäuden muss aber weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden, wie ein Sprecher des Erzbistums München und Freising der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erläuterte.
"Am festen Sitz- oder Stehplatz darf die Maske abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, zuverlässig gewahrt bleibt".