Experte fordert mehr Zahlungen für Missbrauchsbetroffenen

Kritik am derzeitigen System

Nach dem Kölner Schmerzensgeldurteil fordert der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster höhere Zahlungen der katholischen Kirche in Deutschland für Missbrauchsbetroffene. Das derzeitige Zahlungssystem müsse transparenter werden.

Symbolbild Geldscheine und Euromünzen / © Elena.Katkova (shutterstock)
Symbolbild Geldscheine und Euromünzen / © Elena.Katkova ( shutterstock )

Das schreibt Peter Frings in einem am Dienstag auf der Internetseite des Bistums veröffentlichten Beitrag. "Es wird zwingend eine grundlegende und drastische Veränderung des Systems der Anerkennungsleistungen geben müssen."

Der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings / © Frank Biermann (epd)
Der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings / © Frank Biermann ( epd )

Das Landgericht Köln hatte im Juni entschieden, dass das Erzbistum Köln einem missbrauchten früheren Messdiener die bislang höchste Schmerzensgeldsumme von 300.000 Euro zahlen soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Schwer zu begründen

Die von der Kirche eingesetzte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) müsse sich die Frage gefallen lassen, warum sie dem Betroffenen nur 25.000 Euro zuerkannt habe und ein staatliches Gericht das Zwölffache, schreibt Frings. "Das wird schwer zu begründen sein."

Viele Betroffene könnten in keiner Weise nachvollziehen, warum ihnen ein bestimmter Geldbetrag zuerkannt werde, so der Jurist weiter. Sie erhielten lediglich eine Mitteilung über die Höhe des zuerkannten Betrags, ohne dass eine Begründung gegeben werde. "Für Betroffene wäre es aber von grundlegender Wichtigkeit, zu wissen, warum ein bestimmter Betrag zuerkannt wurde", betont Frings. Er wirft die Frage auf, wogegen Betroffene Widerspruch einlegen sollten, wenn ihnen die Gründe für den festgelegten Anerkennungsbetrag nicht bekannt seien.

Belastung für die Betroffenen

Je detaillierter Betroffene den Missbrauch beschrieben, desto höher fielen die kirchlichen Zahlungen aus, schildert der Experte seine Erfahrungen. "Allein dieser Umstand ist eine erhebliche Belastung für die Betroffenen."

Die seit dem 1. Januar 2021 tätige UKA hat bis Ende vergangenen Jahres rund 41 Millionen Euro für die Anträge von Betroffenen angewiesen. Sie orientiert sich nach eigenen Angaben "am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder". Viele Betroffene sind jedoch mit der Höhe der zuerkannten Leistungen nicht einverstanden. 

Die UKA zeigte sich nach dem Schmerzensgeldurteil offen für höhere Summen. Voraussetzung sei allerdings, dass die Entscheidungrechtskräftig werde. Laut Landgericht ist das ausformulierte Urteil den Parteien inzwischen zugegangen. Die Berufungsfrist laufe Ende Juli ab, sagte eine Sprecherin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA)

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, kurz UKA, hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Symbolbild Geld und Kirche / © Grzegorz Zdziarski (shutterstock)
Symbolbild Geld und Kirche / © Grzegorz Zdziarski ( shutterstock )
Quelle:
KNA