Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bei der Vernehmung des Angeklagten und den Plädoyers wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Taten im Sommer 2022
Zu den Taten war es nach Gerichtsangaben bei zwei mehrtägigen Radtouren im Sommer 2022 gekommen. Eine davon hatte demnach durch den Landkreis Regen in Niederbayern geführt, eine andere von Mainz über Straßburg nach Konstanz.
Den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen sah die Erste Jugendkammer des Landgerichts laut Mitteilung nicht als erfüllt an. Der Angeklagte habe die Radtouren mit dem Geschädigten nicht in seiner Funktion als Priester, sondern privat unternommen, hieß es zur Begründung.
Erzbistum Köln verweist auf Meldung an die zuständige Staatsanwaltschaft
Im Erzbistum Köln wurde beim Bekanntwerden des Verdachts laut einem Bistumssprecher eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. Diese werde nach Abschluss des staatlichen Verfahrens zu Ende geführt.
Mit Verweis auf das noch nicht rechtskräftige Urteil beantwortete das Erzbistum Köln nicht, wann es von den Vorwürfen erfuhr, bis wann der Priester in der Seelsorge tätig war oder ob er es noch immer ist.
Es sei umgehend Meldung an die zuständige Staatsanwaltschaft erfolgt, als Anhaltspunkte für den Verdacht einer Straftat vorgelegen hätten.