Jurist sieht Symbolismus in Plänen zu Staatsleistungen

Theaterdonner?

Der Staatsrechtler Stefan Mückl hält die Pläne der Bundesregierung zur Beendigung der Staatsleistungen an die Kirchen für unrealistisch. Diese hätten nur symbolischen Wert, um die Handlungsfähigkeit der Koalition zu demonstrieren.

Symbolbild Geld und Kirche / © Julia Steinbrecht (KNA)
Symbolbild Geld und Kirche / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Als "Theaterdonner" bezeichnet der Staatsrechtler Stefan Mückl die Pläne der Bundesregierung, auch gegen den Willen der Bundesländer die Staatsleistungen an die Kirchen zu beenden. "Die Länder haben kein Geld, um eine Ablösung zu finanzieren, die tatsächlich eine Ablösung – also zeitnahes Ende der Zahlungsverpflichtungen – ist", sagte der an der Päpstlichen Universität Santa Croce in Rom lehrende Professor für Verkündigungs- und Staatskirchenrecht am Freitag gegenüber DOMRADIO.DE.

Prof. Dr. Stefan Mückl (PUSC)
Prof. Dr. Stefan Mückl / ( PUSC )

Abgeltungen über einen Zeitraum von 30 Jahren werde man politisch nicht als "Ablösung" etikettieren können. Daher werde es leerlaufen. "Offenbar versucht Castellucci, sein Lieblingsprojekt voranzubringen und nebenbei noch Handlungsfähigkeit der Koalition zu demonstrieren", so Mückl. Entlarvend sei dessen Aussage, dass es sicher kein Text werde, der Ländern abschließend die Form der Ablösung vorschreiben wird. "Zu Deutsch: Wir öffnen das Schaufenster, doch legen keine Auslage hinein."

Gesetzentwurf soll vorgelegt werden

Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Freitag berichtet, wollen die Religionspolitiker der Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP im Herbst ein Gesetz zur Ablösung der Staatsleistungen auf den Weg bringen. Der Gesetzentwurf soll so gestaltet werden, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss. Aus den Bundesländern, die für die Ablösung zahlen müssten, kommt hingegen Kritik.

Fragen und Antworten zu den Staatsleistungen an die Kirchen

Welche Leistungen des Staates resultieren bis heute aus der Enteignung der Kirchen vor rund 220 Jahren? Die weltlichen Landesherren haben im sogenannten Reichsdeputationshauptschluss von 1803 eine Vielzahl unterschiedlichster Leistungspflichten und Entschädigungszahlungen übernommen, die unter dem Begriff Staatsleistungen zusammengefasst sind. Dazu gehören etwa Baulasten für kirchliche Gebäude, Zuschüsse zur Besoldung des Klerus und viele andere Geld- und verschiedenste Sachleistungen.

Kirche aus gefalteten Geldscheinen / © Julia Steinbrecht (KNA)
Kirche aus gefalteten Geldscheinen / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
DR