Kirchen, Städte und Gemeinden in NRW wollen Friedhofszwang behalten

Sicherung der Totenruhe

Die beiden großen christlichen Kirchen sowie die Städte und Gemeinden in NRW haben sich für die Beibehaltung des Friedhofszwangs ausgesprochen. Dieser ermögliche die ungehinderte Totenruhe und Wertschätzung der Verstorbenen.

Eine Amsel auf einem Grab / © Harald Oppitz (KNA)
Eine Amsel auf einem Grab / © Harald Oppitz ( KNA )

In einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Landtags in Düsseldorf am Mittwoch wandten sich die Vertreter gegen Forderungen, alternative Bestattungsorte, wie etwa die Aufbewahrung von Urnen im eigenen Haus, zuzulassen.

"Friedhöfe ermöglichen die Sicherung der Totenruhe und einen würdevollen Umgang mit den Verstorbenen", erklärte der Beauftragte der evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, Martin Engels. Die Beisetzung auf einem Friedhof als öffentlichem Ort stelle außerdem sicher, dass alle, die eine Beziehung zu den Verstorbenen hatten, sich von ihnen verabschieden könnten. 

Der Friedhofszwang ermögliche die ungehinderte Totenruhe und Wertschätzung der Verstorbenen, auch im Falle eines zerrütteten Familienverhältnisses, erklärte der Justiziar des katholischen Büros Nordrhein-Westfalen, Burkhard Kämper.

Aeternitas fordert Liberalisierung des Bestattungsgesetzes

Der Städtetag NRW sowie der Städte- und Gemeindebund NRW warnten davor, dass es bei einer Aufhebung des Friedhofszwangs in Einzelfällen zu einem pietätlosen Umgang mit Urnen kommen könne. Die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas forderte hingegen eine Liberalisierung des Bestattungsgesetzes. Laut einer von Aeternitas in Auftrag gegebenen Umfrage halten fast drei Viertel der Befragten den Friedhofszwang für veraltet.

Die Landesregierung sieht nach eigenen Angaben derzeit keine Notwendigkeit, das Bestattungsgesetz zu ändern. Dafür sei in der breiten Bevölkerung kein Bedarf festzustellen, teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) dem Ausschuss mit.

Die Anhörung fand auf Initiative der SPD- und FDP-Fraktionen im Landtag statt.

Das Stichwort: Friedhofskultur

Die Friedhofskultur in Deutschland ist seit 2020 "immaterielles Kulturerbe". Auf Empfehlung der Deutschen Unesco-Kommission beschloss die Kultusministerkonferenz im März 2020 die Aufnahme in das bundesweite Kulturerbe-Verzeichnis.

Das immaterielle Erbe Friedhofskultur bezieht sich dabei "auf das, was Menschen auf dem Friedhof tun - trauern, erinnern und gedenken" sowie auf das Gestalten, Pflegen und Bewahren. Es sind also nicht die Friedhöfe selbst, die zum Unesco-Welterbe ernannt wurden, das wäre quasi materielles Erbe.

Friedhof im Frühling / © Harald Oppitz (KNA)
Friedhof im Frühling / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
epd