Ärztliche Entscheidungen, wer eine intensivmedizinische Behandlung erhält, wenn nicht hinreichend Ressourcen vorhanden sind, seien bei einer wirklichen Überlastung des Gesundheitssystems gerechtfertigt, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Limburgs Bischof Georg Bätzing, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland am Samstag.
"Die Triage muss ethisch unter dem Aspekt der Ultima Ratio betrachtet werden", fügte Bätzing hinzu. Es handele sich nach Ausschluss aller anderen Alternativen "um ein letztes Mittel, so rational wie möglich vorzugehen, um so viel Humanität und Leben zu bewahren", wie es die Situation zulasse.
Bätzing: Ausschließlich medizinische Aspekte als Entscheidungskriterien
Bätzing forderte, dass eine Triage "in streng begrenztem Rahmen nach den etablierten Regeln der ärztlichen Heilkunst und den Grundsätzen der Medizinethik und des ärztlichen Berufsethos" durchzuführen sei. "Als Entscheidungskriterien kommen ausschließlich medizinische Aspekte in Betracht, insbesondere aber die Behandlungsbedürftigkeit und die Prognose, die sorgfältig individuell abgewogen werden müssen", sagte der Konferenzvorsitzende. Abzulehnen seien äußere Kriterien wie das Lebensalter, Behinderungen oder das Geschlecht, insbesondere jedoch soziale Kriterien wie Stellung, Bekanntheitsgrad, ökonomische Aspekte oder auch "Systemrelevanz".
Unerlässlich sei es auch, "alle Patienten, die zum Zeitpunkt der Überlastung eine intensivmedizinische Behandlung benötigen, in die Triage einzubeziehen und diese nicht nur auf die Personen mit Covid-19″ zu begrenzen, so Bätzing.
Bedford-Strohm: jedes Menschenleben gleich viel wert
Auch die Evangelische Kirche betont, dass jedes Menschenleben gleich viel wert sei. "Dass wir überhaupt über Triage diskutieren müssen, zeigt, wie wichtig es ist, alles dafür zu tun, dass solche Situationen vermieden werden können. Durch Einhaltung der Corona-Regeln können wir alle dabei mithelfen", sagte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
"Es gibt keine Einteilung von Menschengruppen, deren Lebensrecht mehr oder weniger wiegt", so Bedford-Strohm. "Menschen, die sie zu treffen haben, brauchen unseren Beistand und unsere Solidarität", sagte der bayrische Landesbischof. "Und da, wo sie mit Schuldfragen ringen, weil sie Menschen nicht mehr die bestmögliche Versorgung zukommen lassen können, brauchen sie das Vertrauen, dass Gott uns vergeben wird, wo wir ihn darum bitten."