Das Bistum Münster hat eine Datenschutzverletzung eingeräumt. Im Zuge einer Missbrauchsstudie hätte es keine Daten einer von Missbrauch betroffenen Person an die Universität Münster weitergeben dürfen, teilte das Bistum am Dienstag mit. Es akzeptiere entsprechende Entscheidungen des kirchlichen Datenschutzgerichtes in Bonn und des katholischen Datenschutzzentrums in Dortmund.
Eine betroffene Person hatte sich den Angaben zufolge darüber beschwert, dass Daten aus den Akten zur kirchlichen Anerkennung des Leids ohne Rechtsgrundlage und ohne korrekte Anonymisierung an die Wissenschaftler übergeben worden seien. Die Uni Münster hatte in den Jahren 2019 bis 2022 eine unabhängige Studie über sexualisierte Gewalt in der Diözese Münster erstellt. Das Bistum bat nach eigenen Angaben die betroffene Person nun um Entschuldigung und bot eine Entschädigungszahlung an.
Geschwärzte Namen
Laut der Diözese wurden vor Weitergabe der Akten zu Missbrauchsfällen zwar personenbezogene Daten wie Name, Anschrift und Kontodaten geschwärzt. Aus Sicht des Datenschutzgerichts hätten aber auch persönliche Schilderungen der Betroffenen unkenntlich gemacht werden müssen. Für die Veröffentlichung des Falls trägt nach Ansicht der Diözese die Hochschule die Verantwortung, für das Vorgehen an sich aber das Bistum.
Den Angaben zufolge hatte der Beirat des Forschungsprojekts, dem auch mehrere Betroffene angehören, das Vorgehen zuvor intensiv beraten. Im Sinne einer größtmöglichen Transparenz hätten sich die Wissenschaftler und das Bistum für den Weg entschieden, der nun als Datenschutzverletzung eingeschätzt wird. Alternativen, etwa ein Anschreiben an alle Betroffenen mit der Bitte um Einwilligung, seien zwar erwogen, aber als nicht zielführend angesehen worden. Insbesondere sei befürchtet worden, auch ein solches Vorgehen könne retraumatisierend sein.