Über zwei weitere müsse noch entschieden werden, so Bistumssprecher Kai Mennigmann am Dienstag in Osnabrück. In den 47 Fällen seien insgesamt knapp 809.500 Euro gezahlt worden.
Unabhängige Kommission in Bonn
Die Entscheidung über eine freiwillige Anerkennungsleistung für erlittene sexualisierte Gewalt trifft eine unabhängige Kommission in Bonn; diese weist die betreffende Diözese an, den von ihr festgelegten Betrag auszuzahlen. Mennigmann äußerte sich bei der Vorstellung des neuen Ombudsmanns der Diözese für Missbrauchsbetroffene, Simon Kampe.
Bisher sei noch keine Ankündigung einer gerichtlichen Schmerzensgeldklage von Missbrauchsbetroffenen oder Forderungen nach außergerichtlichen Einigungen bekannt, erklärte Heinz-Wilhelm Brockmann von der Monitoringgruppe für den diözesanen Schutzprozess gegen Missbrauch. In Köln hatte es im Sommer ein wegweisendes Gerichtsurteil zur Amtshaftung des Erzbistums gegeben. Wegen Missbrauchs eines früheren Ministranten durch einen Priester war die Erzdiözese zur Zahlung von 300.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden.
Die Diözesen Paderborn und Hildesheim hatten unlängst mitgeteilt, bei ihnen seien Briefe von Rechtsanwälten eingegangen. Diese drohten Schmerzensgeldklagen an, wenn es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung mit ihren Mandanten komme.