Dies teilte das Ruhrbistum am Dienstag mit. Es sei für ihn "keine Selbstverständlichkeit", dass so viele Betroffene gekommen seien, sagte dabei Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck. "Es ist sicher sehr schwer, einer Institution Vertrauen zu schenken, die Ihr Vertrauen einst schändlich missbraucht hat und deren Vertreter schreckliche Verbrechen begangen haben."
Die deutschen Bischöfe und der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung hatten die Einrichtung der Räte in den Bistümern vereinbart. Damit sollen Betroffene die Möglichkeit erhalten, ihre Anliegen und Interessen in die laufenden Aufarbeitungsprozesse einzubringen. Bis Ende Juli könnten Betroffene ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in dem Rat des Bistums Essen erklären, so Generalvikar Klaus Pfeffer.
Wie sich der Beirat zusammensetzen und wie viele Mitglieder er haben wird, würden interessierte Betroffene bei einem weiteren Treffen gemeinsam beraten und festlegen.
Beirat weisungsunabhängig
Pfeffer machte deutlich, dass der Beirat weisungsunabhängig sei und die künftigen Mitglieder "gefragt und ungefragt" ihre Anliegen einbringen können und sollten. Zudem würden Beiratsmitglieder künftig auch in der Aufarbeitungskommission und im Beraterstab des Ruhrbistums mitarbeiten.
"Wir wollen den Missbrauch in unserem Bistum mit Ihnen weiter aufarbeiten und Ihnen Gehör verschaffen", sagte Overbeck. "Das hätte viel eher geschehen müssen. Dafür kann ich nur um Entschuldigung bitten."
Teils heftige Kritik übten die Betroffenen am Verfahren der Kirche zur Anerkennung des Leids. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) arbeite viel zu langsam. Zudem sei nicht klar, nach welchen Kriterien die Leistungen bemessen würden.
Kritik an "Bearbeitungsstau"
Auch Pfeffer beklagte einen "Bearbeitungsstau". Er und Overbeck hätten sich in den Gremien der Bischofskonferenz für eine veränderte Arbeitsweise "bislang leider noch ohne Erfolg" eingesetzt.
Unterdessen teilte die UKA am Dienstag mit, dass sie mehr Kapazitäten erhält. Die UKA entscheidet für jeden einzelnen Fall über die Höhe der Anerkennungsleistungen. Früher erhielten Opfer durchschnittlich 5.000 Euro, in Härtefällen auch mehr. Inzwischen orientieren sich die Zahlungen an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern. Damit sind Leistungen von bis zu 50.000 Euro möglich.