Dieser wirft Kentenich (1885-1968) vor, ihn in Milwaukee in Wisconsin Ende der 1950er Jahre wiederholt sexuell missbraucht zu haben.
Nachdem 2020 Anschuldigungen gegen den Schönstatt-Gründer laut geworden waren, ließ der Trierer Bischof Stephan Ackermann die Vorwürfe aus den USA neu von einem US-Juristen prüfen. Bei dem nun veröffentlichten Dokument handelt es sich laut Bistum um eine vierseitige Zusammenfassung zu dem 47-seitigen Gutachten des Anwalts.
Den Originalbericht selbst stellt das Bistum nicht zur Verfügung und verweist auf daten- und persönlichkeitsrechtliche Gründe.
Seligsprechungsverfahren ausgesetzt
Das Verfahren zu einer möglichen Seligsprechung Kentenichs hatte das Bistum in Absprache mit dem Vatikan im Mai ausgesetzt. Hintergrund sind Vorwürfe gegen den Schönstatt-Gründer, unter anderem wegen sexueller Übergriffe und Machtmissbrauchs, die 2020 öffentlich wurden. Ackermann teilte im Mai mit, es gebe ungeklärte Fragen, die nicht innerhalb des Prozesses der Seligsprechung geklärt werden könnten.
Die Vorwürfe aus den USA wurden laut Bistum Trier bereits in den 1990er Jahren von der Erzdiözese Milwaukee untersucht. Das US-Bistum habe die Missbrauchsvorwürfe damals als nicht glaubwürdig eingestuft.
Erneute Prüfung nach heutigen Kriterien
Die erneute Prüfung zielte laut Bistum Trier darauf, ob die frühere Untersuchung heutigen Kriterien gerecht werde. Auch die Vorwürfe selbst sollten neu geprüft und bewertet werden. Das Bistum hatte bereits zur Aussetzung des Seligsprechungsverfahrens mitgeteilt: "Das anwaltliche Gutachten kommt zu keinem eindeutigen Ergebnis."
In der nun veröffentlichen Zusammenfassung heißt es, es gebe heute "keine direkten Beweise" aus der fraglichen Zeit, die die Anschuldigungen schlüssig unterstützten oder widerlegten. Weitere Indizien stützten und widerlegten bestimmte Aspekte der Anschuldigungen. Weiter heißt es, aufgrund des zeitlichen Abstands und des Todes vieler Schlüsselzeugen seien Informationen stark eingeschränkt oder fehlten.