Das geht aus einem Schreiben der Berufsgenossenschaft VBG vom 25. April an die katholische und evangelische Kirche vor, über das "Zeit online" am Freitag zuerst berichtete.
Besteht eine Anzeigepflicht?
Darin fordert die Geschäftsführung die katholische Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) auf, sexualisierte Gewalt an Ehrenamtlichen wie Ministranten oder Leiterinnen von Jugendgruppen der VBG zu melden.
Wörtlich heißt es in dem Brief an den Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing: "Auch Fälle sexuellen Missbrauchs können Versicherungsfälle sein und daher besteht eine Anzeigepflicht gegenüber der VBG". Bekannte und neu ans Licht kommende Fälle sollten deshalb "schnellstmöglich gemeldet werden".
Fälle könnten teils als Arbeitsunfälle gelten
Nach Angaben der Versicherung kann die Anzeige für Betroffene, die missbraucht wurden, während sie in der Kirche ein Ehrenamt ausübten, zu konkreter Hilfe führen. Wenn etwa ein Ministrant bei der Ausübung seines Dienstes missbraucht werde, sei das ein "Arbeitsunfall", erklärte VBG-Sprecher Pierre Stage "Zeit online".
In Betracht komme die Finanzierung von Therapien, aber auch eine Verletztenrente. "Die Betroffenen im Rahmen des kirchlichen Ehrenamtes haben unser vollstes Mitgefühl", fügte Stage hinzu.
Reaktionen der Kirchen
Zu dem Brief teilte die EKD-Pressestelle in Hannover "Zeit online" mit, dass man mit der VBG in Kontakt stehe. Es sei gut, dass es neben den kirchlichen Unterstützungs- und Anerkennungsleistungen auch den Schutz der Unfallversicherung gebe. Der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, bestätigte, der Brief sei vor wenigen Tagen eingegangen: "Er wird einer sorgfältigen Prüfung unterzogen, die noch andauert."
Die Versicherung ruft Betroffene nun auf, sich selbst bei ihr zu melden. In einem Schreiben äußern sich zwei Betroffeneninitiativen: die Initiative Missbit von Betroffenen aus dem Bistum Trier und die Betroffeneninitiative Ost aus den östlichen Bundesländern. Sie begrüßen den Vorstoß der Versicherung als "wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit für Betroffene sexueller Gewalt in der Kirche". Weiter erklären sie, sie erhofften sich von der Durchsetzung dieser Forderung eine erheblich bessere Unterstützung der Opfer.