Hatten 2016 noch 2.028 Menschen aktive Sterbehilfe in Anspruch genommen, waren es 2017 dann 2.309 Menschen, wie die Föderale Kontroll- und Evaluationskommission Sterbehilfe (FCEE) am Dienstag mitteilte.
Aktive Sterbehilfe nach Patientenverfügung
Der Großteil der Patienten (1.747) war demnach zwischen 60 und 89 Jahre alt. Drei Minderjährige erhielten den Angaben zufolge zwischen 2016 und 2017 aktive Sterbehilfe. Sie waren 9, 11 und 17 Jahre alt.
Bei den meisten Patienten wurden den Angaben zufolge Krebs oder eine Kombination von "schweren und unheilbaren Krankheiten" als Grund für die aktive Sterbehilfe angegeben; in 40 Fällen psychische Leiden. Das entspricht etwa dem Niveau des Vorjahres.
Leicht zugenommen haben die Fälle, in denen ein Arzt aktive Sterbehilfe aufgrund einer vorher ausgefüllten Patientenverfügung erteilte. Immer öfter wurde aktive Sterbehilfe laut FCEE in Pflegeheimen vorgenommen. War dies 2016 noch in 256 Fällen so, waren im Jahr darauf 348 Personen betroffen.
Viermal mehr Tote durch aktive Sterbehilfe als im Verkehr
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte dazu auf, in der deutschen Sterbehilfediskussion diese Entwicklung kritisch im Blick zu behalten. "Die Euthanasie-Statistik in Belgien ist erschreckend. Allein im letzten Jahr gab es einen Anstieg von knapp 14 Prozent. Mittlerweile sterben viermal so viele Menschen durch aktive Sterbehilfe als im Straßenverkehr", sagte Vorstand Eugen Brysch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Unter dem Deckmantel der Selbstbestimmung würden so auch Kinder, psychisch Kranke und Demenzpatienten getötet.
Laut der Kontrollkommission entsprachen alle Stellungnahmen den geltenden Regeln für aktive Sterbehilfe. Es sei daher nicht notwendig gewesen, Fälle zur weiteren Untersuchung an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.
Arzt: Demenzpatient auf Wunsch der Familie getötet
Im März war ein belgischer Arzt aus der Kontrollkommission ausgetreten. Auslöser war ein Demenzpatient, der aktive Sterbehilfe erhielt und für den es dem Arzt zufolge keine Patientenverfügung gab. Der Patient sei auf Wunsch der Familie getötet worden.
In den Niederlanden, wo aktive Sterbehilfe ebenfalls unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, wurde 2017 zum ersten Mal ein Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben. Auch dort ging es um eine Demenzpatientin.