Alle nicht verjährten Fälle müssten zur Anklage gebracht, die Beschuldigten "bei nachgewiesenen Missbrauchsfällen auch hart bestraft" werden, sagte Merz der "Zeit" (Donnerstag).
Innere Strukturen überprüfen
Neben einer öffentlich zugänglichen Aufarbeitung auch von lange zurückliegenden Fällen "haben die Betroffenen Anspruch auf Wiedergutmachung, sofern dies überhaupt möglich ist", erklärte der CDU-Vorsitzende. Zudem müsse die Kirche ihre inneren Strukturen selbstkritisch überprüfen. "Mein Eindruck ist, dass die meisten Bischöfe dies verstanden haben und daran arbeiten", so Merz.