Papst Franziskus komplettiert Leitung seines Bistums Rom

Bischofsweihe mit Schönborn

Monate hatte Papst Franziskus nach Kandidaten für die Leitung seines Bistums Rom gesucht. Mit einer feierlichen Bischofsweihe unter österreichischer Beteiligung ist dieser Prozess nun offiziell abgeschlossen und die Spitze komplett.

Blick über die Dächer von Rom / © Shaun Jeffers (shutterstock)
Blick über die Dächer von Rom / © Shaun Jeffers ( shutterstock )

Die Führungsspitze des Papst-Bistums Rom ist wieder komplett. Am Samstagnachmittag erhielt Renato Tarantelli Baccari (48) die für das Amt des Vizeregenten erforderliche Bischofsweihe in der römischen Lateranbasilika. Damit ist er offiziell Stellvertreter von Kardinalvikar Baldassare Reina (54), der wiederum den Papst als Bischof von Rom vertritt.

Als Vizeregent koordiniert Tarantelli Baccari die Verwaltung der Diözese, als Weihbischof verantwortet er die Bistumsregion Süd. In Gegenwart von Papst Franziskus spendete Reina die Bischofsweihe, gemeinsam mit dem Wiener Kardinal Christoph Schönborn und dem römischen Weihbischof Michele Di Tolve.

Ein spezielles Bistum

Im Oktober hatte Papst Franziskus die beiden Leitungspositionen seines Bistums durch die Ernennungen von Reina und Tarantelli Baccari neu besetzt. Dem vorausgegangen war ein monatelanges Ringen um die geeigneten Personalien.

Diese sind nicht unwichtig für das kürzlich eröffnete Pilgerereignis Heiliges Jahr 2025 mit über 30 Millionen erwarteten Besuchern, bei dem die Strukturen und Personen des örtlichen Bistums unausweichlich eine große Rolle spielen. Bereits Anfang 2023 hatte der Papst das zweitgrößte Bistum Italiens mit rund 2,6 Millionen Katholiken und 330 Pfarreien umstrukturiert.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde am 6.1.2025 um 16:20 Uhr aktualisiert. 

Bistum Rom

Das Bistum Rom nimmt eine Sonderstellung ein: Es ist der Sitz des jeweils amtierenden Papstes, der gleichzeitig immer der Bischof von Rom ist. Ein päpstlicher Vikar, der das Bistum Rom für den Papst verwaltet, ist erstmals unter Innozenz III. 1198 bezeugt. 1558 bestimmte Papst Paul IV., dass der Vikar jeweils ein Kardinal sein muss.

Der Lateranpalast in Rom (Archivbild) / © Gerlinde Pfirsching (KNA)
Der Lateranpalast in Rom (Archivbild) / © Gerlinde Pfirsching ( KNA )
Quelle:
KNA