Papst Franziskus hat die Zulassung von katholischen Laien als stimmberechtigte Teilnehmer der Weltbischofssynode verteidigt. In seiner Rede zur Eröffnung der finalen Sitzung der Weltsynode sagte der Papst:
"Als ich entschied, für diese Versammlung auch eine erhebliche Anzahl von Laien und Ordensleuten (Männer und Frauen), mit vollem Teilnahmerecht zu berufen, (...) habe ich dies in Übereinstimmung mit dem Verständnis von der Ausübung des Bischofsamts getan, die das Zweite Vatikanische Konzil zum Ausdruck gebracht hat."
Dieses neue Verständnis des Bischofsamts umschrieb der Papst mit den Worten: "Der Bischof, Prinzip und sichtbares Fundament der Einheit der Ortskirche, kann seinen Dienst nur im Volk Gottes ausüben".
Dieser "inklusive Begriff des Bischofsamts" müsse konkretisiert werden. Dabei gelte es aber, die Gefahr zu vermeiden, die Hierarchie und die gläubigen Laien einander gegenüber zu stellen und so die Gemeinschaft zu zerbrechen. Es komme vielmehr darauf an, "symphonisch" gemeinsam unterwegs zu sein.
Teilnahme von Laien entspricht dem Bischofsamt
Die von manchen Bischöfen kritisierte erweiterte Zusammensetzung der Synodenversammlung sei mehr als eine bloße Beliebigkeit, sondern stimme mit dem Bischofsamt nach den Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) überein: "Wie alle übrigen Christen kann auch ein Bischof sich nie alleine und ohne die anderen begreifen."
Weiter erklärte der Papst mit Blick auf kirchenrechtliche Kritik an der neuen Zusammensetzung der Bischofssynode: "Die Anwesenheit von Mitgliedern, die nicht Bischöfe sind, vermindert nicht die bischöfliche Dimension der Versammlung.
Und noch viel weniger wird dadurch die besondere Autorität des einzelnen Bischofs oder des Bischofskollegiums in Frage gestellt. Sie erinnert vielmehr an die Form, die für die Ausübung der bischöflichen Autorität in einer Kirche gefragt ist, die darum weiß, dass sie wesentlich in Beziehungen existiert und deshalb synodal ist."
Der Papst deutete abschließend an, dass in Zukunft noch weitere Veränderungen dieser Art auch in den Ortskirchen möglich seien:
"In angemessenen Zeiträumen müssen verschiedene Formen der 'kollegialen' und 'synodalen' Ausübung des Bischofsamts ausfindig gemacht werden - stets in Beachtung der Glaubensüberlieferung und der lebendigen Tradition und stets als Antwort auf das, was der Geist von den Ortskirchen in dieser Zeit und in unterschiedlichen Kontexten verlangt."