"Nach einem intensiven Austausch und anfänglich kontroversen Diskussionen sind wir am Ende des Prozesses zu der gemeinsamen Überzeugung gelangt, dass die Stätte der Mahnung als Ganzes erhalten bleiben soll", sagte der Vorsitzende des Gemeindekirchenrates (GKR), Jörg Bielig, am Mittwoch in Wittenberg.
Der Ort als Mahnstätte
Ende Juli hatte der 2020 vom Gemeindekirchenrat einberufene "Beirat zur Weiterentwicklung der Stätte der Mahnung" die Abnahme der Schmähplastik empfohlen. Man könne sich der Empfehlung jedoch nicht uneingeschränkt anschließen, erklärte der GKR.
Die künstlerische Erweiterung durch das 1988 errichtete Bronzedenkmal, der Zeder und dem erklärenden Text auf einer Tafel in unmittelbarer Nähe wandle den beleidigenden und obszönen Charakter der Schmähplastik. Der Ort werde so zu einer Mahnstätte. Der Bundesgerichtshof habe diese Auffassung bereits im Juni dieses Jahres bestätigt.
Zusätzliche Informationen geplant
In dieser Einheit wendet sich die "Stätte der Mahnung" laut Gemeindekirchenrat als Anklage an die Verursacher aller Formen von Antisemitismus und Antijudaismus. Eine Weiterentwicklung der Mahnstätte solle den Ort direkt mit einbeziehen.
In diesem Sinn folge der Gemeindekirchenrat den Empfehlungen des Beirates, "eine bleibende Kontextualisierung durch ein zeitgemäßes pädagogisches Konzept" zu schaffen. Neben der Überarbeitung der Erklärtafel seien weitere Informationen zu Antijudaismus und Antisemitismus in der Kirche geplant.