Das lateinische "viri probati" (Einzahl: "vir probatus") bedeutet wörtlich "bewährte Männer". In der Diskussion um die Voraussetzungen für das Priesteramt in der katholischen Kirche steht dieser Ausdruck für die Überlegung, bewährte verheiratete Männer zur Weihe zuzulassen. Gegenwärtig gibt es diese Möglichkeit nicht. Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurde sie bei verschiedenen Synoden erörtert. Zuletzt ist im Vatikan die Amazonas-Synode mit einem Votum für die Zulassung verheirateter Priester in entlegenen Regionen zu Ende gegangen.
Während in katholischen Ostkirchen das Priesteramt grundsätzlich auch Verheirateten offen steht, gibt es in der römisch-katholischen Kirche Priester mit Ehefrau nur dann, wenn ein Geistlicher einer anderen Konfession zum Katholizismus übertritt.
Dem Papst steht es grundsätzlich frei, die Regelung aufzuheben, nach der die Ehe ein kirchenrechtliches Weihehindernis ist. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurde die Weihe verheirateter Männer außerdem für das Diakonenamt zugelassen. Seither werden die Voraussetzungen für eine Zulassung von "viri probati" zum Priesteramt immer wieder neu diskutiert.
So erklärte die Gemeinsame Synode in Würzburg (1971-1975), "dass pastorale Notsituationen die Weihe von in Ehe und Beruf bewährten Männern erfordern können". Eine solche Notsituation bestehe, wenn die regelmäßige Feier der Eucharistie für Gemeinden nicht gewährleistet sei.
Im offiziellen Arbeitspapier zur Amazonas-Synode in Rom hieß es dazu: "In der Überzeugung, dass der Zölibat ein Geschenk für die Kirche ist, wird darum gebeten, im Blick auf die entlegensten Gebiete der Region die Möglichkeit zu prüfen, ältere Menschen zu Priestern zu weihen (...), die von ihrer Gemeinde respektiert und akzeptiert werden. Sie sollten geweiht werden, auch wenn sie schon eine konstituierte und stabile Familie haben, mit dem Ziel, die Spendung der Sakramente zu sichern." (kna/Stand 12.02.2020)
Bereits jetzt können "bewährte Männer" mit Familie nach einer berufsbegleitenden Ausbildung die Weihe zum Diakon empfangen und Aufgaben in Seelsorge, Gottesdienst und Sakramentenspendung übernehmen. Was jedoch eine Öffnung des Priesteramtes angeht, hält der Vatikan an einem ablehnenden Votum der Römischen Bischofssynode von 1971 fest. Hintergrund sind Befürchtungen, mit der Zulassung von "viri probati" könne das Leitbild des zölibatären Priesters aufweichen.