Der Deutsche Ethikrat ist ein unabhängiger Sachverständigenrat, der Politik und Gesellschaft in ethischen Fragen berät und Empfehlungen vorlegt. Ziel ist die naturwissenschaftlich-medizinische, ethische, rechtliche und sozialwissenschaftliche Begleitung. Zudem soll er als Dialogforum die öffentliche Debatte voranbringen und mit vergleichbaren Institutionen in anderen Ländern zusammenarbeiten.
Dazu führt er öffentliche Veranstaltungen durch oder erarbeitet aus eigenem Entschluss, im Auftrag des Bundestages oder der Bundesregierung Stellungnahmen. Sie befassen sich etwa mit den Themen Sterbehilfe, Organtransplantation, Fortpflanzungsmedizin oder dem Datenschutz.
Dem Deutschen Ethikrat gehören 26 Mitglieder an, die naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren. Darüber hinaus gehören ihm anerkannte Personen an, die in besonderer Weise mit ethischen Fragen der Lebenswissenschaften vertraut sind. Der Rat wird je zur Hälfte von Bundesregierung und Bundestag vorgeschlagen und vom Bundestagspräsidenten berufen. Die Mitglieder werden für die Dauer von vier Jahren ernannt. Eine Wiederberufung ist einmal möglich.
Grundlage des Deutschen Ethikrates ist das Ethikratgesetz des Bundestags von 2007. Die konstituierende Sitzung fand im April 2008 im Reichstagsgebäude statt. Der Ethikrat folgte damit dem Nationalen Ethikrat, den der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) 2001 auf dem Erlassweg eingerichtet hatte. (KNA)