Die Religionsfreiheit gehört zu den grundlegenden Menschenrechten. In Deutschland heißt es in Artikel 4 des Grundgesetzes: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich." Die ungestörte Religionsausübung - gleich welcher Konfession - soll ebenfalls gewährleistet sein.
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 wird in Artikel 2 zunächst auch jede Diskriminierung aufgrund von Religion ausgeschlossen. Ausdrücklich wird die Glaubensfreiheit in Artikel 18 gewürdigt. Jeder habe das Recht auf Religionsfreiheit, heißt es dort.
Und dieses Recht schließe die Freiheit ein, Religion oder Überzeugung zu wechseln sowie Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat zu bekennen.
Obwohl die Religionsfreiheit zu den Grundrechten gehört, wird um sie weiterhin in vielen Teilen der Welt gerungen. Ihre Grenzen findet sie dort, wo sie in Konflikt mit anderen Rechten gerät. Andererseits muss sie auch immer wieder erkämpft werden. So entschied zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht 2015, dass ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen die Religionsfreiheit verletze. (kna)