Einen repräsentativen Frauenanteil in allen Beratungsgremien der katholischen Kirche hat die italienische Kirchenrechtlerin Donata Horak gefordert. Bei einem theologischen Forum der Weltsynode am Mittwochabend in Rom erklärte sie, schon heute stehe im Kirchenrecht, dass die Zusammensetzung von Beratungsgremien die Zusammensetzung des Gottesvolkes widerspiegeln solle.
Bislang gelte das aber nicht für die Zusammensetzung nach Geschlechtern, obwohl dies eine wesentliche Dimension der menschlichen Existenz sei. Bei künftigen Synoden müsse sich dies ändern, so dass der Frauenanteil dem Anteil im Volk Gottes entspreche, so die in Vicenza lehrende Kirchenrechtlerin. Horak hatte ihre Gedanken auch bei der jüngsten Tagung des Kardinalsrats "K9" im Juni in Gegenwart von Papst Franziskus vorgetragen. Der Rat ist das wichtigste offizielle Beratungsgremium des Papstes.
Forderung nach Reform des Kirchenrechts
Bei ihrem Vortrag am Mittwoch bedauerte Horak, der aktuell geltende Kirchenrechtskodex von 1983 habe nur zum Teil die neue Theologie und Kirchenlehre des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) umgesetzt. Noch immer sei die gesamte Macht bei den Klerikern, synodale Gremien hätten rein beratende Funktion. Dies müsse bei der anstehenden Reform des Kirchenrechts geändert werden.
An die Stelle des monarchischen Hierarchiemodells müsse ein synodales Modell treten, so Horak. Dieses unterscheide sich von einer Monarchie, aber auch von einer Demokratie mit ihren Mehrheitsentscheidungen.
Derzeit beraten im Vatikan - als Teil eines 2021 vom Papst angestoßenen Reformprojekts - mehr als 360 Männer und Frauen aus allen Erdteilen über tiefreichende Reformen der katholischen Kirche. Darunter sind mehr als 270 Bischöfe. Etwa ein Achtel der Teilnehmer sind Frauen, ein Novum in der Kirchengeschichte.