Bernhard Sven Anuth wuchs in Lüdenscheid auf und machte nach seinem Abitur im Rahmen eines Noviziats eine Ausbildung im Tischler-Handwerk in der Benediktinerabtei Königsmünster in Meschede. Nach seiner Gesellenprüfung studierte er Katholische Theologie, Germanistik und Philosophie in Bonn sowie Jerusalem, 2001 machte er sein Diplom.
Es folgte die Promotion 2005, woraufhin er Lehrer für Katholische Religionslehre und Deutsch am Konrad-Klepping-Berufskolleg der Stadt Dortmund wurde. 2006 kehrte er nach Bonn zurück als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Kirchenrechtlichen Seminar der Katholisch-Theologischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität. Dort blieb er bis 2012. In dieser Zeit machte er ein Aufbaustudium in Kirchenrecht. Seit 2010 ist er zugelassener Anwalt am Erzbischöflichen Offizialat Köln.
Seit dem Wintersemester 2012/2013 hat er einen Lehrauftrag an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen. Dort wurde er 2013 auch zum Juniorprofessor für Kirchenrecht ernannt.
2015 wurde er zum ordentlichen Mitglied der "Kommission sexueller Missbrauch" der Diözese Rottenburg-Stuttgart berufen. Außerdem wurde er nebenamtlicher Diözesanrichter am Bischöflichen Offizialat Rottenburg. Im gleichen Jahr habilitierte er an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt für das Fach "Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte" und erhielt die Lehrbefugnis.
Zum Universitätsprofessor machte die Katholische-Fakultät der Universität Tübingen Anuth 2019. Daraufhin wurde er der dortige Prodekan und Seminardirektor.