Caritas sieht Änderungsbedarf beim Bevölkerungsschutzgesetz
Der Deutsche Caritasverband begrüßt weite Teile der geplanten Reform des Bevölkerungsschutzgesetzes, sieht aber noch erheblichen Änderungsbedarf. So solle für Verbote nicht nur der Schwellenwert der Inzidenzen berücksichtigt werden.