Wie das Ruhrbistum am Freitag mitteilte, darf etwa offen homo- oder transsexuell lebenden Lehrkräften sowie wiederverheiratet Geschiedenen die sogenannte Missio canonica nicht mehr entzogen oder verweigert werden.
Die Deutsche Bischofskonferenz hatte im März eine neue Musterordnung für die Erteilung der Lehrerlaubnis veröffentlicht. Sie löst die seit 1973 gültigen Rahmenbedingungen für Religionslehrerinnen und -lehrer ab. Umgesetzt werden muss sie jedoch in allen 27 deutschen Bistümern vom zuständigen Ortsbischof.
Das katholische Arbeitsrecht und die Loyalitätspflichten der kirchlichen Mitarbeiter stehen schon seit längerem in der Diskussion.
Neue Regeln in der Diskussion
Verstärkt wurde sie Anfang vergangenen Jahres durch die Initiative "Out in church", bei der rund 125 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche sich öffentlich als queer outeten, also etwa als homosexuell oder transgender.
Sie forderten unter anderem eine Überarbeitung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Kirche, damit zum Beispiel in einer homosexuellen Partnerschaft lebende Beschäftigte keine Kündigung fürchten müssten.
Die Bischöfe legten im November eine neues Arbeitsrecht für in der katholischen Kirche ausgeübte Berufe vor. Da Religionslehrkräfte allerdings häufig im staatlichen Schuldienst und nicht im Kirchendienst stehen, waren sie von der Neuordnung bisher ausgenommen.
Manche Bischöfe hatten jedoch angekündigt, die bisher geltenden Regeln bis zu ihrer Neuordnung auch für Religionslehrkräfte vorerst auszusetzen - so etwa Limburgs Bischof Georg Bätzing.