Allerheiligen und Allerseelen

An Allerheiligen gedenken Katholikinnen und Katholiken der Verstorbenen

Symbolbild Kerzenlicht / © Bobby Stevens Photo (shutterstock)
Symbolbild Kerzenlicht / © Bobby Stevens Photo ( shutterstock )

An Allerheiligen gedenken Katholikinnen und Katholiken der Verstorbenen. Ursprünglich war der 1. November jedoch kein Tag des Totengedächtnisses, sondern ein Fest für alle - auch die unbekannten - Heiligen. Eigentlicher Totengedenktag ist der 2. November, das Fest Allerseelen. Doch da Allerheiligen in einigen Ländern Feiertag ist, hat es sich durchgesetzt, an diesem Tag schon die Friedhöfe zu besuchen und die Gräber zu segnen.

Zu Allerheiligen bekennt die Kirche, "dass es eine große Schar von Menschen gibt aus allen Zeiten und Völkern, deren Leben für immer und ewig geglückt ist". Die Verkündigung ist von dem Glauben geprägt, dass viele Verstorbene wie Heilige verehrt werden können. Von diesen Menschen nimmt die Kirche an, dass sie die höchste Vollendung ihres Lebens in der Gemeinschaft mit Gott erreicht haben. Allerheiligen ist also nicht nur das Fest der offiziell Heiliggesprochenen.

In der abendländischen Kirche wird Allerheiligen seit dem neunten Jahrhundert am 1. November gefeiert. Als Initiator des Festes gilt der mittelalterliche Theologe Alkuin. Der am 2. November begangene Allerseelentag etablierte sich, vom französischen Benediktinerkloster Cluny ausgehend, rund 200 Jahre danach. Offiziell wurde der Gedenktag aber erst 1915 durch Papst Benedikt XV. festgelegt.

An diesem Tag wird jener Toten gedacht, die sich, so nimmt die Kirche an, in einer Art Reinigungszustand befinden und daher die volle Gemeinschaft mit Gott noch nicht erreicht haben. Früher sprach man oft von "Fegefeuer". Für diese Menschen wird gebetet, um ihnen zu helfen; die Heiligen dagegen werden um Hilfe ersucht.

Allerheiligen und Allerseelen gründen in der Überzeugung, dass durch Jesus Christus eine Verbindung zwischen Lebenden und Toten besteht. Allerheiligen ist in fünf Bundesländern gesetzlicher Feiertag - und zwar in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. (kna/01.11.2024)