Der Vatikan hat erneut kirchenrechtliche Schritte gegen die katholische Gruppierung "Sodalitium Christianae Vitae" verfügt. Dies geht aus einer Mitteilung des Papstbotschafters in Lima hervor, die von der Peruanischen Bischofskonferenz veröffentlicht wurde.
Demnach ordnete Papst Franziskus an, dass zehn frühere Mitglieder aus der Gemeinschaft des SCV ausgeschlossen werden. Vorausgegangen war eine kirchenrechtliche Untersuchung im Juli und August 2023 unter Leitung des päpstlichen Sonderermittlers, Erzbischof Charles Scicluna.
Erzbischof und Gründer
Die Ausschluss-Entscheidung hat der Papst laut der Mitteilung bereits am Mittwoch (25. September) schriftlich verfügt. Das Dekret sei "in forma specifica" unterzeichnet. Das bedeutet, es kann nicht abgewandelt werden.
Betroffen von dem Dekret sind unter anderem der bereits auf Druck des Papstes zurückgetretene frühere Erzbischof von Piura, Jose Antonio Eguren, der frühere Generalobere der Gemeinschaft, Eduardo Antonio Regal, und mehrere ehemalige Regionalverantwortliche und Ausbilder. Vor einem Monat hatte der Vatikan bereits den Gründer des SCV, Luis Fernando Figari, nach Vorwürfen sexuellen Missbrauchs offiziell aus der Gemeinschaft ausgeschlossen.
Weitreichende Vorwürfe
Auch der Journalist Alejandro Bermudez, Mitbegründer und langjähriger Chef des konservativen lateinamerikanischen Nachrichtendienstes ACI Prensa, wird in dem Dekret als Ausgeschlossener genannt. Ihm wird "Missbrauch in der Ausübung des journalistischen Verkündigungsauftrags" vorgeworfen.
Weitere Vorwürfe gegen ausgeschlossene Mitglieder lauten: "Körperliche Misshandlung einschließlich sadistischer Gewalt", "sektenartige Methoden, um den freien Willen der Untergeordneten zu brechen", "geistlicher Missbrauch", "Vertuschung von Vergehen" sowie "missbräuchlicher Umgang mit kirchlichen Gütern". Vorwürfe sexuellen Missbrauchs enthält das Register der Anschuldigungen nicht.
Keine dauerhaften Strafen
Unklar ist, welche kirchenrechtliche Bedeutung der Ausschluss der nun Abgestraften aus der einst einflussreichen kirchlichen Gruppierung hat. Zum einen sind einige der genannten Vorwürfe keine Straftatbestände nach dem Kirchenrecht. Zum anderen kann der Papst nur Bischöfe und Priester nach erwiesenen Straftaten aus dem Klerikerstand entfernen.
Gegen Nichtgeweihte sieht das Kirchenrecht keine dauerhaften Strafen vor; eine Exkommunikation, also der Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft, kann zwar in Einzelfällen ausgesprochen werden, der Papst muss sie aber bei Reue und Umkehr der bestraften Person wieder zurücknehmen.