Sozialdienst katholischer Frauen begrüßt Koalitionsvertrag

"Viele positive Punkte"

Zahlreiche kirchliche Stimmen haben bereits Stellung zum Vertrag der Ampel-Koalition bezogen. Renate Jachmann-Willmer sieht viele Forderungen darin verwirklicht, hat aber zur geplanten Streichung des Paragrafen 219a noch Fragen.

Eine Frau mit Schutzmaske umarmt ihre Tochter / © Sergii Sobolevskyi (shutterstock)
Eine Frau mit Schutzmaske umarmt ihre Tochter / © Sergii Sobolevskyi ( shutterstock )

DOMRADIO.DE: Wegen der Beteiligung der FDP an der Regierung haben viele Sozialverbände mit einem Blick auf das Parteiprogramm Bedenken geäußert. Hat sich das bewahrheitet?

Renate Jachmann-Willmer (Bundesgeschäftsführerin des Sozialdienstes katholischer Frauen / SkF): Das würde ich so nicht sagen. Ich finde, der Koalitionsvertrag trägt deutlich die Handschrift aller beteiligten Parteien. Es wird Sie nicht wundern, dass aus Sicht eines Frauenverbandes, der sich für faire Gleichstellung einsetzt, viele, viele unserer Forderungen in dem Koalitionsvertrag wiederzufinden sind. Da trägt jede Partei ihren Anteil.

DOMRADIO.DE: Wie ordnen Sie das Sozialprogramm der Ampelkoalition ein?

Jachmann-Willmer: Auch aus unserer Sicht sind da sehr, sehr, sehr viele positive Punkte. Nehmen wir mal die Möglichkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen, die sicherlich zu einer fairen Verteilung von Sorgearbeit führt. Dann zur Vermeidung von Armut der Plan, die Kindergrundsicherung einzuführen.

Die Ausweitung von Partnerschaftsmonaten im Kontext von Schwangerschaft. Dass es auch Mutterschutz geben wird bei Tod und Fehlgeburt. Dass Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld bekommen, um jetzt mal einige sehr lebenspraktische Punkte zu nennen. Das ist ausgesprochen positiv.

DOMRADIO.DE: Frauen sind oft die Leidtragenden, wenn es um Kürzungen im Sozialbereich geht. Wie sieht es da jetzt im Koalitionsvertrag ganz konkret aus, was die Frauen betrifft?

Jachmann-Willmer: Das kann ich so nicht erkennen. Ich sehe eher an vielen Stellen eine Stärkung für die Frauen.

DOMRADIO.DE: Auch die Ethik spielt eine Rolle. Kritisch wird von katholischer Seite auf die beabsichtigte Streichung des Paragrafen 219a reagiert, der ja das Verbot ausspricht, für Abtreibung zu werben. Was würde die Streichung dieses Verbots für Ihre Arbeit bedeuten?

Jachmann-Willmer: Für die Arbeit ist das - glaube ich - nachrangig. Ich finde es erstmal ganz wichtig, dass Frauen und Menschen überhaupt einen Anspruch auf niederschwellige Beratung haben, dass es einen Anspruch auf qualitativ gute Beratung geben soll, dass man nicht allein auf Fake-News im Internet angewiesen ist.

Insofern können wir und kann ich das Anliegen von Ärzten verstehen, Rechtssicherheit zu bekommen. Aber der 219a bezieht sich ja generell auf Werbung und wir müssen ihn im Kontext mit der Regelung des 218 des Strafgesetzbuches sehen. Es gab ja 2019, 2020 schon einmal ein intensives Ringen um die Abschaffung des 219a, der zu einer untergesetzlichen Regelung geführt hat.

Es wurde da vom Bundesgesundheitsministerium die sogenannte ELSA-Studie aufgelegt, die sich umfassend mit der Versorgung von Frauen zum Thema Schwangerschaftsabbruch befassen wird. Insofern denke ich mal, sollte man den 219a im Kontext der Überlegungen zur Abschaffung des 218 sehen.

Da sieht der Koalitionsvertrag in dem Kapitel "Reproduktive Selbstbestimmung" vor, dass eine Kommission eingerichtet wird. Ich finde, dass man das nicht loslösen kann. Diese beiden Punkte hängen zusammen und die darf man nicht loslösen. Ich finde es sehr positiv, dass eine Kommission eingesetzt werden soll.

Aber unter der Überschrift "Reproduktive Selbstbestimmung" kommt man natürlich auf einen Hauptknackpunkt. Aus unserer Sicht hat eine Schwangerschaft - ob gewollt oder ungewollt - immer zwei Anliegen: das Interesse und das Selbstbestimmungsrecht der Frau, aber eben auch das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben.

Beide Rechte muss der Staat schützen und das hat ja letztendlich nach der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu dem jetzigen Gesetz geführt und wir dürfen das nach keiner Seite auflösen. Wenn also eine Kommission nach einer besseren Regelung suchen will, dann muss sie eben gucken: Gibt es eine bessere Regelung, die beiden Anliegen gerecht werden kann?

Das Interview führte Dagmar Peters.


Quelle:
DR
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