![Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig / © Jan Woitas (dpa) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig / © Jan Woitas (dpa)](/system/files/styles/w21_dmr_theme_teaser_big_xs_1x/private/image/Bundesverwaltungsger_78740144.jpg.avif?itok=uUH0oQqH)
Kein Recht auf Selbsttötungsmittel vom Staat
Bundesverwaltungsgericht hat entschieden
Schwerstkranke Menschen haben nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kein Recht, vom Staat Zugang zu einem Selbsttötungsmittel zu erhalten. Die Richter verwiesen auf andere Möglichkeiten zum selbstbestimmten Sterben.