Kardinäle

Pileoli in rot, schwarz und violett liegen am 23. Januar 2018 in einem Paramentengeschäft in Köln auf einem Tisch / © Harald Oppitz (KNA)
Pileoli in rot, schwarz und violett liegen am 23. Januar 2018 in einem Paramentengeschäft in Köln auf einem Tisch / © Harald Oppitz ( KNA )

Ein Kardinal ist der höchste katholische Würdenträger nach dem Papst. Das Wort "Kardinal" leitet sich vom lateinischen Wort "cardo" (Türangel) ab. Das Kardinalskollegium ist das wichtigste Beratergremium des Papstes. Zudem hat es die Aufgabe, für die Papstwahl zu sorgen. Dafür ist eine Richtgröße von 120 Papstwählern vorgesehen, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen; derzeit gehören dem Kollegium 128 wahlberechtigte und 110 nicht wahlberechtigte Kardinäle an. Der Papst bestimmt die Kardinäle frei.

In der Regel werden die Leiter wichtiger vatikanischer Kurienbehörden sowie großer und wichtiger Diözesen ernannt. Allerdings ist Papst Franziskus seit 2013 häufig von dieser traditionellen Praxis abgewichen, indem er stattdessen andere verdiente Kirchenmänner in seinen Senat berief, so etwa Flüchtlingsseelsorger, einen Weihbischof aus Lateinamerika oder einen altgedienten Pfarrer aus Albanien. In Deutschland gelten Köln und München als traditionelle Kardinalssitze.

Kreiert werden die neuen Kardinäle durch ein Dekret des Papstes, das er bei einem Konsistorium verkündet. Dabei erhalten die neuen Würdenträger zu ihrem hellroten Gewand das Kardinalsbirett, ihre Kopfbedeckung, aus der Hand des Papstes.

Über Jahrhunderte bestand das Kardinalskollegium hauptsächlich aus Europäern, mit einem großen Anteil an Italienern. Seit dem 20. Jahrhundert und immer weiter verstärkt seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) vollziehen die Päpste eine zunehmende Internationalisierung. (Quelle: KNA/09.07.2023)